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Am Dienstag soll in einer mündlichen Verhandlung unter Anderem die Klage von der durch Mehr Demokratie eV. initiierten Gruppe “Volksentscheid, sonst klagen wir!” behandelt werden. Man rühmt sich mit 12.000 Unterstützern, welche sehr wahrscheinlich im guten Glauben – die Demokratie zu schützen -, dieser Klage beigetreten sind. Hier bitte ich alle, sich die folgenden Zitate durchzulesen. In meinen Augen, nicht weniger als ein Frontalangriff auf die freiheitliche Grundordnung und organisierter Putsch gegen das Grundgesetz. Hier geht mein Dank an Klaus vom Netzwerk Volksentscheid und Sarah Hassel Reusing, welche mich darauf aufmerksam machten.
Eine Grundregel lautet, “Trau, schau, wem!” Leider sind viele Initiativen nach einem zweiten Blick nicht mehr das, was diese vorgeben zu sein. Hilfsbereite Bürger, unterstützen das im Wunsch die freiheitliche und demokratische Grundordnung zu schützen und am Ende könnte das Gegenteil herauskommen. Wer kann sich schon durch ganze Klagen lesen und dann auch noch verstehen, worum es da geht?
Hier ein Auszug aus der Klage von “Volksentscheid, sonst klagen wir! (Initiiert durch Mehr Demokratie eV.) Einige Kommentatoren betiteln es gar als U-Bootklage, doch lesen Sie bitte selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:
Mehr-Demokratie-e.V seite 112 den organen nich erlaubt GG 79 as 3Ich denke dieser Absatz spricht für sich selbst und die 12.000 Unterstützer sollten sich die Frage stellen, ob sie dieses Verfahren WIRKLICH wollen. Zum Vergleich hier ein entsprechender Abschnitt aus der Klage von Sarah und Volker Hassel Reusing:
Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende
Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden
Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung.
Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.
V. Zum Verfahren
Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion
und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet. Es wäre, dies ist ergänzend anzumerken, selbst dann nicht geeignet, tragfähige demokratische Legitimation zu begründen, wenn es in sich in verfassungskonformer…”[1]
Antrag seite 5Die Brisanz von der Änderung des BSchuWG in Verbindung mit dem ESM und dem Fiskalpakt birgt derartigen Sprengstoff, dass es einen eigenen Artikel benötigt. Über die entsprechenden Regularien was nicht nur Defizitgrenzen sondern auch Exportüberschüsse angeht, ist dann zum Beispiel via IWF eine Kastration des Sozialstaates möglich.
2.die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird.[2]
Um es in kurzen Worten zu sagen, Deutschland brennt im Augenblick an allen Enden lichterloh!
Abermals möchte ich ALLE Leser bitten, sich mit der Klage von Hassel-Reusing und dem Netzwerk Volksentscheid zu beschäftigen und diesen gegebenenfalls zu unterschreiben. Zwei Jahre harter Arbeit, könnten ansonsten unter den Tisch gekehrt werden und elementare Grundrechte verloren gehen!
http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/
Zum Abschluss noch kurz ein Zitat aus meinem letzten Artikel betreffend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welche eigentlich sogar ganz deutlich macht, was geht und was nicht. Sollte es nun anders entscheiden, würde die neue Entscheidung der alten diametral entgegenstehen.
Das Bundesverfassungsgericht am 30.Juni 2009 zum sogenannten Lissabon-Vertrag in seiner Entscheidung 2 BvE 2/08 wörtlich und in Deutschland immer noch rechtsverbindlich:Wichtig: Es ist nur noch Zeit bis zum 10. Juli, dann werden schwerwiegende Entscheidungen getroffen. Wird sich das Bundesverfassungsgericht zu einer Rechtsbeugung (in meinen Augen) hinreißen lassen? Das kann man zu diesem Zeitpunkt nicht gesichert sagen, allerdings ist entscheidend, dass die Richter in positive Kenntnis gesetzt werden und im Nachhinein nicht erklären können, man habe davon nichts gewußt.
“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben.
[...]
Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten …
[...]
Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch. ..
[...]
Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz. ..
[...]
Auch eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen.”[3]+[4]
Carpe diem
[1] http://iknews.de/wp-content/uploads/2012/07/http___www.verfassungsbeschwerde.eu_index.php_eIDtx_nawsecuredlu0filefileadmin_pdfarchiv_2012-06-29_Verfassungsbeschwerde.pdf
[2] http://iknews.de/wp-content/uploads/2012/07/ESM-Pakt-1211-Juni.pdf
[3] http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
[4] http://www.radio-utopie.de/2011/08/26/die-schatten-fraktion-des-deutschen-bundestages/
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