Sonntag, 22. August 2010

Staateninsolvenzverfahren – die grausamste und gefährlichste IWF-Dampfwalze der Welt ? Entwurf der Bundesregierung für September erwartet

Sarah Luzia Hassel-Reusing 23.08.2010

Die scheinbare Ruhe vor dem Sturm

Im September 2010 werden voraussichtlich die in Deutschland erarbeiteten und im Rahmen der Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Hermann van Rompuy eingebrachten Vorschläge für ein Staateninsolvenzverfahren das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

Grund für Menschenrechts-IMF-Kritik, die Vorstellungen des IWF aus dem Jahr 2002 sowie die Vorstellungen des Wissenschaftlers Wolfgang Zenker, der Bundesregierung und von entwicklungs-politischen NGOs für ein Staateninsolvenzverfahren zu betrachten und die Arbeitsweise des IWF an den Enthüllungen des ehemaligen IWF-Mitarbeiters Davison Budhoo aus dem Jahr 1990 zu messen.

Im folgenden wird gezeigt, dass ein Staateninsolvenzverfahren, in welchem jemand anderes als das Volk (der Souverän) die wesentlichsten Entscheidungen trifft, grund- und menschenrechtlich völlig unzumutbar ist - vor allem, wenn der IWF darin arbeitet, oder wenn es iwf-typische Auflagen beinhaltet. Denn das Volk des Schuldnerstaates ist durch Einsparungen und Steuererhöhungen mehr betroffen als irgendjemand sonst. Es wäre menschenrechtlich auch nichts dadurch gewonnen, wenn der IWF formell außen vor bliebe, und dafür dann andere Organisationen, sei es die EU-Kommission, seien es private Konzerne oder wer auch immer, ein iwf-typisches Verhalten übernehmen würden.


Der Ansatz der Bundesregierung

Im Bundesfinanzministerium und im Bundesjustizministerium in Deutschland werden Pläne erarbeitet für ein Staateninsolvenzverfahren. Dabei sollen die Besitzer von Staatsanleihen auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Die verbleibenden Ansprüche soll dann ein „Berliner Club“ garantieren, an welchem sich entweder die G 20 – Staaten oder die Euro-Mitgliedsstaaten beteiligen würden. Der „Berliner Club“ soll entpolitisiert und rechtlich selbständig sein.
Wenn der teilweise Forderungsverzicht nicht zu einer „Besserung“ (der Zahlungsschwierigkeiten) führt, würde der zweite Teil des Staateninsolvenzverfahrens in Kraft treten, in welchem der „Berliner Club“ eine Persönlichkeit oder mehrere Persönlichkeiten, welche die Verhältnisse des Schuldnerlandes kennen, ermächtigt, die Vermögensinteressen des Schuldnerlandes wahrzunehmen.
Der IWF soll nach dem Konzept die Maßnahmen von Anfang an begleiten.
Ein Staateninsolvenzverfahren wird auch von der Bundesregierung als so tiefgreifend angesehen, dass dafür die Verträge, auf denen die EU beruht, geändert werden müssten.
Von der deutschen Bundesregierung hieß es, „das Konzept stelle keine Alternative zum europäischen Rettungspaket dar, sondern seine Weiterentwicklung“. Die Nachrichtenagentur
Reuters verweist auf eine Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung des ständigen Präsidenten des Europäischen Rats, Herrman van Rompuy, welcher bis Oktober 2010 zu Ergebnis- sen kommen wolle, wobei aus dem dem Reuters-Artikel nicht klar hervor geht, ob diese Sonderarbeitsgruppe sich auch mit dem Vorschlag für ein Staateninsolvenzverfahren oder ausschließlich mit Konzepten für eine stärkere gegenseitige Informierung über die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Euro-Mitgliedsstaaten beschäftigen soll.
In der Regierungerklärung vom 19.05.2010 sagte die deutsche Bundeskanzlerin zu der Arbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Herrmann van Rompuy:
„Ich messe daher der Gruppe der Finanzminister unter dem Vorsitz von Präsident Van Rompuy große Bedeutung zu. Bundesminister Schäuble wird bereits am Freitag, bei der ersten Sitzung der Gruppe, umfangreiche deutsche Vorschläge unterbreiten. Notwendig sind aus Sicht der Bundesregierung unter anderem folgende Maßnahmen: eine schnellere und straffere Anwendung von Sanktionen gegen Euro-Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen zur Senkung des Defizits nicht nachkommen. Zu diesen Sanktionen zählt zum Beispiel, Strukturmittel aus dem EU-Haushalt einzubehalten. Notwendig sind auch zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen von Mitgliedstaaten mit hohen Schuldenständen; denn diese bergen besondere Risiken für die Krisenanfälligkeit. Notwendig ist ein vorübergehender Entzug des Stimmrechts von notorischen Defizitsündern, und vor allem notwendig ist die Entwicklung eines Verfahrens für eine geordnete staatliche Insolvenz. Damit würden wir einen wichtigen Anreiz für die Euro-Mitgliedstaaten schaffen, ihre Haushalte in Ordnung zu halten.“

Die Entpolitisiertheit und rechtliche Selbständigkeit des „Berliner Clubs“ scheint anzudeuten, dass dessen grundlegende Entscheidungen in einem Staateninsolvenzverfahren nicht von den Vertretern der Euro-Mitgliedsstaaten getroffen werden sollen. Die Frage drängt sich auf, wessen Interessen die Mitglieder des „Berliner Clubs“ dann näher stehen würden als denen der Euro-Mitgliedsstaaten.

Spannend ist auch, wofür man dem „Berliner Club“ einen solch gewaltigen Spielraum geben will für die Auswahl des Insolvenzverwalters. Hat man vielleicht schon mögliche Kandidaten im Auge, deren jetzige Nennung vor Festzurrung eines Staateninsolvenzverfahrensmechanismus zu einem öffentlichen Aufschrei führen könnte? Oder hält man es sich vielleicht offen, weil man sich noch nicht einig ist?


Staateninsolvenzverfahren im schwarz-gelben Koalitionsvertrag „Wachstum Bildung Zusammenhalt“


Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode mit dem Namen „Wachstum Bildung Zusammenhalt“ steht im Abschnitt „Entwicklungszusammenarbeit“, dass sich die Bundesregierung für ein internationales Insolvenzverfahren einsetzen werde, aber nicht, wie dies ausgestaltet, und bei welcher Organisation dieses angesiedelt werden sollte. Und man scheint sich damals noch im Jahr 2009 noch nicht bewusst gemacht zu haben, dass selbst die im Weltmaßstab ungeheuer reichen europäischen Länder einmal Zahlungsschwierigkeiten haben könnten.


Vorschussloorberen von entwicklungspolitischen NGOs für den deutschen Vorstoß

Im April 2010 hat das Bündnis „Erlassjahr.de“ 18.301 Unterschriften bei der Bundesregierung eingereicht für ein Staateninsolvenzverfahren, in welchem nicht die Armen die Krise bezahlen müssen, denn die globale Finanzkrise treffe Entwicklungsländer besonders hart.
Am 25.06.2010 teilte „Erlassjahr.de“ mit, dass in den Bundesministerien für Finanzen, für Wirtschaft und für Entwicklung an einer Insolvenzordnung für europäische Staaten gearbeitet werde. „Erlassjahr.de“ forderte in diesem Zusammenhang, ein internationales Staateninsolvenzverfahren gleich weltweit einzuführen, damit Fairneß und Gerechtigkeit nicht nur reichen Staaten, sondern auch Entwicklungsländern zuteil werde. Das Entschuldungsbündnis sah die G 20 als geeignetes Forum dafür an, ein weltweites Staateninsolvenzverfahren voranzubringen.
Aus einer Pressemitteilung von „Erlassjahr.de“ erfahren wir, dass das Thema am 12.07.2010 auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe des Europäischen Rats zur Wirtschafts- und Währungsunion stand. Zusammen mit entwicklungspolitischen Organisationen aus 19 europäischen Ländern begrüßte „Erlassjahr.de“ damals die deutsche Initiative in einem Brief an Herman van Rompuy und den deutschen Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble. Die entwicklungspolitischen Verbände setzten sich dafür ein, dass die Arbeitsgruppe der EU-Kommission das Mandat zur Erarbeitung konkreter Vorschläge geben solle.
Laut der Pressmitteilung haben in den 1990er Jahren führende Insolvenzexperten und Ökonomen sowie die UNCTAD und der IWF Vorschläge für ein internationales Insolvenzverfahren vorgelegt.

Bleibt zu hoffen, dass es den entwicklungspolitischen NGOs gelingt, die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger auf das auf Grund der Unteilbarkeit der Menschenrechte erforderliche Gleichgewicht zwischen Gläubigern und Schuldnern zu lenken.
Die Offenheit der entwicklungspolitischen NGOs für neue positive Entwicklungen wirkt hoch professionell. Wir wünschen den entwicklungspolitischen NGOs, dass ihre professionelle Offenheit für eine gute Zukunft auch mit einer hinreichenden Wachsamkeit einher geht, um sicherzustellen, dass die entwicklungspolitischen NGOs nicht unbeabsichtigt zum Feigenblatt eines Staateninsolvenzverfahrensmechanismus werden, in welchem die Menschenrechte der Einwohner der Schuldnerstaaten weitgehend ignoriert werden.


Das Staateninsolvenzkonzept des IWF von 2002

Im April 2002 veröffentlichte die damalige erste stellvertretende geschäftsführende Direktorin Anne Krueger unter dem Titel „A New Approach to Sovereign Debt Restructuring“ die Vorstellungen des IWF für ein Staateninsolvenzverfahren.

Positiv erscheinen uns dabei vor allem folgende Merkmale, auch wenn wir den Ansatz, eine Staateninsolvenz von einer internationalen Organisation durchführen zu lassen, ablehnen:

-Der IWF will die Gleichbehandlung aller Gläubiger und dafür Gläubigerversammlungen mit Mehrheitsentscheidungen.
-Der IWF erkennt an, dass man Staaten, anders als Firmen, nicht einfach mangels Masse auflösen darf (S. 11).
-Der IWF erkennt an, dass man Gläubiger von Staaten, anders als Gläubiger von Firmen, nicht in Form von stimmrechtsfähigen Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung bezahlen kann (S. 11).



Der IWF wollte 2002 ein weltweit einheitliches Staateninsolvenzrecht auf Grund eines dafür zu schaffenden internationalen Vertrags (S. 33).
Der IWF empfahl 2002 die Schaffung eines einzigen weltweit zuständigen Staateninsolvenzgerichts im Rahmen des IWF-Rechts (S. 35), das formal unabhängig sein solle von Weisungen des geschäftsführenden Vorstands des IWF und vom Board of Governors des IWF, dessen Richter jedoch ernannt werden sollten vom geschäftsführenden Direktor oder vom Vorstand des IWF aus einer Liste von Kandidaten, wobei die Macht zur Erstellung einer solchen Liste ein „qualifiziertes und unabhängiges“ Gremium haben solle (S. 35). Darüber, wer über die Zusammensetzung des Gremiums zur Insolvenzrichterwahl entscheiden solle, schwieg der IWF sich aus.

Die Unabhängigkeit eines solchen internationalen Insolvenzgerichts darf bezweifelt werden, wenn der IWF die Richter auswählt. Und wer sagt denn, dass der IWF nicht auch die „qualifizierten“ und „unabhängigen“ Leute auswählen würde, welche die Vorschläge machen dürften ?

Nach den Vorstellungen des IWF hätte das internationale Insolvenzgericht zu entscheiden über:
-die Forderungsanmeldungen der Staateninsolvenzgläubiger
-die Ordnungsmäßigkeit der Gläubigerversammlung
-Streitigkeiten zwischen Schulderland und Gläubigern sowie zwischen verschiedenen Gläubigern

Der geschäftsführende Vorstand des IWF hingegen hätte gern selbst gern folgende Entscheidungsbefugnisse, welche vor allem an die Befugnisse eines Insolvenzverwalters erinnern:
-ob ein Staateninsolvenzverfahren eingeleitet wird
-ob Kreditauflagen des IWF erfüllt sind
-ob der IWF Masse-Kredite vergibt (mit IWF-Auflagen)
-ggfs. über Vollstreckungsstop (sollte laut IWF von ihm oder von der Gläubigerversammlung entschieden werden)
-ggfs. über Abhängigkeit der Genehmigung des Insolvenzplans von der Erfüllung der IWF-Auflagen (sollte laut IWF von ihm oder von der Gläubigerversammlung entschieden werden )

Ein internationales Gericht innerhalb des IWF-Rechts zu installieren, würde menschenrechtlich erhebliche Gefahren mit sich bringen. Der IWF ist eine selbständige internationale Organisation und selbst nicht direkt auf Menschenrechte verpflichtet, weder auf die aus den nationalen Verfassungen, noch auf die universellen Menschenrechte der Uno.
Ein IWF-Insolvenzgericht hätte vermutlich dadurch gar keine Befugnis, über nationale und über universelle Menschenrechte zu entscheiden.

Sowohl die Menschenrechte aus den Verfassungen als auch die der Vereinten Nationen stehen vom Rang über dem IWF-Recht (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta, Art. 103 Uno-Charta, Art. 28 AEMR). Soweit die materiell-rechtliche Realität. Formell-rechtlich kann aber nur auf der nationalen Ebene, vor allem vor den Bundesverfassungsgerichten, dieser Vorrang auch durchgesetzt werden. Denn auf der nationalen Ebene kommen die Verpflichtungen aus der Verfassung des jeweiligen Staates und aus allen internationalen Verträgen, die dieser ratifiziert hat, zusammen. Und üblicherweise haben Verfassungsgerichte das Recht, darüber zu urteilen, welche Rangfolge die verschiedenen Rechtsquellen im jeweiligen Staat haben, und wo genau das jeweils höherrangigere Recht der Umsetzung des jeweils niedrigerrangigeren Rechts Grenzen setzt.

Bei der Etablierung eines internationalen Insolvenzgerichts könnte fälschlich der Eindruck entstehen, dessen Entscheidungen wären letztinstanzlich, und könnte übersehen werden, dass auch dessen Entscheidungen nur insoweit umgesetzt werden dürften, wie ihnen wiederum nicht durch ein Urteil des Verfassungsgerichts Grenzen gesetzt werden.

Ausnehmen aus dem Staateninsolvenzverfahren will der IWF die Forderungen, welche der IWF selbst und andere multilaterale Gläubiger (wie z. B. die internationalen Entwicklungsbanken incl. der Weltbank), und welche andere Staaten an die insolventen Staaten haben; außerdem denkt er darüber nach, die Forderungen inländischer Gläubiger der insolventen Staaten aus dem internationalen Staateninsolvenzverfahren auszunehmen (S. 17+18). Bleiben also vor allem die Forderungen ausländischer privatwirtschaftlicher Akteure, darunter als die größten Gläubiger vor allem Banken und Versicherungen, aber auch reiche Privatleute.

Der IWF ist an seiner maßgeblichen Involvierung in ein Staateninsolvenzverfahren interessiert, auch um seine eigenen Interessen zu wahren:
-Er will o. g. zusätzlichen Entscheidungsbefugnisse.
-Er will seine Position als bevorrechtigter Gläubiger (S. 17) bewahren.
-Er will das Staateninsolvenzverfahren blockieren können als Machtmittel, seine Auflagen durchzu- setzen (S. 22+23).

Dass der IWF recht einseitig auf der Seite der Gläubiger steht, wird auf S. 28 des Papiers deutlich, wo es um das Problem geht, dass die Gläubiger innerhalb eines Staateninsolvenzverfahrens die Ver- längerung eines Vollstreckungsstops verweigern könnten, darauf spekulierend, dass der Staat in seiner Not noch mehr Massekredite beim IWF beantragen wird, sodass er noch mehr IWF-Auflagen bekommt, welche die Position der Gläubiger weiter stärken würden.
Zu diesem Problem fällt dem IWF nichts ein, was in Richtung eines fairen Ausgleichs zwischen Schuldnerland und Gläubigern gehen würde, sondern stattdessen schlägt er vor, seine Massekredite für die Schuldnerländer, sozusagen auf abgekürztem Zahlungsweg, direkt an die Gläubiger auszuzahlen.

Die Ignoranz gegenüber den Menschen, die in den Schulderländern leben, zeigt sich jedoch am deutlichsten bei dem, was der IWF nicht sagt. Laut S. 23 des Papiers will der IWF die Zahlungsbilanz der Schulderländer verbessern, ohne dabei auf Maßnahmen zurückzugreifen, welche zerstörerisch wären für den nationalen oder internationalen Reichtum.

Auf die reichen Einwohner der Schulderländer nimmt der IWF also ausdrücklich ein gewisses Maß an Rücksicht. Solche Aussagen finden sich bzgl. der Mehrheit der Bevölkerung jedoch an keiner Stelle. Frau Krueger lässt nirgendwo in ihrem Text erkennen, dass sie sich Gedanken darüber gemacht hätte, wieviel den Armen in den Schuldnerländern mindestens verbleiben muss, welche sozialen Bedürfnisse mindestens noch für jeden abgedeckt sein müssen, und bezieht sich auch auf keinerlei menschenrechtliche Rechtsgrundlagen.
Sie geht weder auf die sozialen Menschenrechte des einzelnen Menschen ein, noch auf die in Art. 1 Uno-Zivilpakt und Art. 1 Uno-Sozialpakt gleichermaßen verankerten Menschenrechte der Völker auf politische und soziale Selbstbestimmung und auf die Existenzmittel.

Das ist besonders beschämend, weil der IWF eine Uno-Sonderorganisation ist, also eine Organisation, welche in einem engen Gedankenaustausch mit den Vereinten Nationen steht. Da hätte seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 doch einiges mehr an Wissen über die universellen Menschenrechte im Bewusstsein der IWF-Mitarbeiter ankommen müssen.

Dass der IWF eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist, bringt im Falle von Menschenrechtsverstößen durch den IWF oder durch Mitarbeiter des IWF für die justizielle Aufarbeitung den schweren Nachteil mit sich, dass Mitarbeiter der Vereinten Nationen nicht ohne weiteres als Zeugen auftreten dürfen, wie ihnen das möglich ist, wenn es sich nicht um Uno-Sonderorganisationen handelt.Daher sollte man darüber nachdenken, ob es nicht geboten und sinnvoll ist, dem IWF den Sta-tus als Uno-Sonderorganisation aufzukündigen.

Ebenfalls ausgeblendet wird in dem Papier des IWF zu dessen Vorstellungen für ein Staateninsolvenzverfahren die Drittwirkung der Insolvenz. Wenn ein Konzern insolvent wird, sind neben diesem auch Dritte, z. B. dessen Arbeitnehmer, oft auch die Zulieferer und deren Beschäftigte, betroffen, die üblicherweise vom Staat dann sozial aufgefangen werden, vor allem über die staatliche Arbeitslosenversicherung.

Wenn aber der Staat selbst insolvent wird, dann fällt er bis auf weiteres als Rettung für die Menschen aus. Das trifft vor allem die, die ihren Lebensunterhalt direkt aus staatlichen Leistungen beziehen, also Arbeitslose, Rentner, Soldaten, Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Das Modell, welches im September 2010 der Eurozone bzw. der EU vorgestellt werden wird, wird die Machtbefugnisse vermutlich etwas anders verteilen wollen, als der IWF es sich in 2002 vorgestellt hat. Es wird dort vermutlich ein „Berliner Club“ vorgesehen werden, welcher „unpolitisch“ sein und jemanden als Insolvenzverwalter bestimmen soll. „Unpolitisch“ deutet daraufhin, dass er vermutlich unabhängig von den Weisungen der EU- bzw. Eurozonen-Mitgliedsstaaten sein soll; es fragt sich, wie der „Berliner Club“ dann besetzt sein soll, wer seine Mitglieder ernennen oder wählen soll, und in die Nähe von wessen Interessen er dadurch mehr käme als in die Nähe der Interessen der Mitgliedsstaaten. Eine zentrale Rolle soll den o. g. Presseartikeln nach dabei auch der IWF erhalten – vermutlich eine, wo er für Massekredite oder auch für die Einleitung des Insolvenzverfahrens oder für die Annahme des Insolvenzplans Auflagen machen kann.
Spannend dürfte auch die Frage werden, wem man die Aufgaben geben will, welche bei einem Firmeninsolvenzverfahren das Insolvenzgericht hat.

Welche Kompetenzverteilung auch immer vorgeschlagen werden wird, wir von Menschenrechts-IMF-Kritik halten bereits den Ansatz, Staaten überhaupt in ein Insolvenzverfahren vor einer internationalen Instanz gehen zu lassen, für gefährlich, weil dies die Durchsetzung der Souveränität und des Vorrangs der Menschenrechte aus der nationalen Verfassung gefährden würde.


Vorstellungen des Rechtswissenschaftlers Wolfgang Zenker zum Staateninsolvenzverfahren

Ein Vortrag von Herrn Wolfgang Zenker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Römisches Recht an der Humboldt-Uni Berlin, aus dem Jahr 2003, legt nahe, dass die Debatte unter deutschen Juristen um ein Staateninsolvenzverfahren eher keinen entwicklungspolitischen Fokus hat, und dass die grund- und menschenrechtliche Aufarbeitung der Geschichte des IWF durch die deutsche Rechtswissenschaft der tatsächlichen Entwicklung noch um viele Jahre hinterher hinkt.

Die Auffassung von Herrn Zenker ist auch deshalb interessant, weil Herr Prof. Christoph G. Paulus, an dessen Lehrstuhl an der Humboldt-Uni er arbeitet, zugleich auch ein Berater des IWF und der Weltbank in Fragen der Staateninsolvenz ist.

Herr Zenker stellt in seinem Vortrag u. a. das IWF-Konzept aus dem Jahr 2002 vor und gibt wichtige zusätzliche Informationen. Das internationale Staateninsolvenzschiedsgericht, welches der IWF im Rahmen des IWF-Rechts angesiedelt haben will, sollte den Namen „Dispute Resolution Forum“ (DRF) erhalten. Und wir erfahren, dass der IWF zumindest damals für ein Staateninssolvenzverfahren ausdrücklich keinen automatischen Vollstreckungsstop beim Start des Verfahrens wollte.

Herr Zenker befürwortet ausdrücklich ein rechtlich verbindliches Verfahren, um mehr Gleichbehandlung zwischen den unterschiedlichen Gläubigern durchzusetzen. Daher lehnt er empfehlende Ansätze wie „Codes of Good Conduct“ (CGCs) oder „Collective Action Clauses“ (CACs), welche damals von den USA und großen Teilen der Privatwirtschaft befürwortet worden seien, ab.

Er grenzt sich jedoch ebenfalls ab von entwicklungspolitisch fokussierten Verfahrensvorschlägen. Hauptziel eines Staateninsolvenzverfahrens könne doch nicht die Armutsbekämpfung oder die Schuldentilgung sein, sondern im Mittelpunkt müsse auch auf Staatenebene die (anteilige) Befriedigung der Gläubiger stehen. Er sagt ausdrücklich, dass Nichtregierungsorganisationen dies nicht hinreichend beachten würden, wenn sie z. B. für die Prüfung und Feststellung von Gläubigerforderungen außer juristischen auch moralische Kriterien forderten.

Als ob die entwicklungspolitischen Verbände „moralische“ Kriterien nicht rechtsverbindlich in einem Staateninsolvenzverfahren verankert haben wollten. Als ob es ihnen genügen würde, sich im Glanz unverbindlicher Versprechungen zu sonnen.
Dass Gläubiger überhaupt Forderungen geltend machen können, beruht auf dem Menschenrecht auf Eigentum. Und dieses ist auf Grund der Unteilbarkeit der Menschenrechte ganz genau gleichrangig und gleich wichtig wie alle anderen Menschenrechte auch. Dass ein Teil der Forderungen der Gläubiger von Staaten auf Grund von Verletzungen sozialer oder bürgerlicher Menschenrechte zustande gekommen ist, wird von Herrn Zenker in seinem Vortrag nicht thematisiert; vielleicht weiß er das auch überhaupt nicht.
Die Fakten aus dem Film „Economic Hit Man“ z. B. scheinen noch nicht vollständig zur Kenntnis bzw. ins Bewusstsein sämtlicher Juristen an der Berliner Humboldt-Uni gelangt zu sein, zumindest nicht unbedingt derer, deren Vorgesetzte auch den IWF beraten.

Herrn Zenker kann jedoch nicht einfach unterstellt werden, er sei bedingslos auf der Seite des IWF. Denn er sieht durchaus Gefahren für die Souveränität der Staaten, und ihm ist auch die Kritik am IWF im Hinblick auf dessen mögliche Befangenheit bekannt. Darum schlägt er als Alternative zum IWF vor, dass ein Staateninsolvenzverfahren auf der einfachgesetzlichen Ebene des Schuldnerstaates selbst angesiedelt werden könnte – welches sich dann s. E. an einem auf der Ebene der UNCITRAL (der UNO-Kommission für internationales Handelsrecht) zu schaffenden Modellgesetz orientieren sollte.
Er hebt als positives Merkmal eines Staateninsolvenzverfahrens dessen Transparenz hervor im Vergleich zur Instransparenz, in welcher heute oft Verhandlungen über Kreditvergabe und Schuldenregulierung stattfinden – eine an dieser Stelle durchaus mutige Kritik für jemanden, dessen Vorgesetzter den IWF und die Weltbank berät.
Herr Zenker sagt zur Souveränität aber auch, „das völkerrechtliche Konzept der Souveränität“ werde heute „vielfach abgelöst durch neue Konzepte etwa wirtschaftlicher, politischer und humanitärer Zusammenarbeit“.
Kein Wort dazu, dass die Souveränität der Staaten in Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta und in zahlreichen nationalen Verfassungen verankert ist. Kein Wort dazu, dass die Souveränität der Staaten entscheidend dafür ist, dass selbst die Uno-Charta als höchster internationaler Vertrag (Art. 103 Uno-Charta) unterhalb der nationalen Verfassungen steht.
Und er sagt nicht „ausgehebelt“, sondern „aufgelöst“, spricht vom „Konzept der Souveränität“, ohne dessen verbindliche juristische Verankerung und dessen juristischen Rang zu erwähnen.

Unhaltbar schließlich ist sein Postulat, die Articles of Agreement des IWF (die IWF-Satzung) und die „Grundsätze des Völkerrechts“ stünden einer Regelung der Staateninsolvenz auf einfachgesetzlicher nationaler Ebene nicht entgegen, solange nur das Hauptziel die Gläubigerbefriedigung sei, und solange die Staateninsolvenz nur in einer echten Krisensituation angewendet werde. Das unhaltbare daran ist die enthaltene Aussage, die „Grundsätze des Völkerrechts“ stünden dem Hauptziel der Gläubigerbefriedigung im Rahmen einer Staateninsolvenz nicht entgegen.

Genau das tun sie aber doch ! Die universellen Menschenrechte der Uno gehören zum „ius cogens“ und damit zu den „Grundsätzen des Völkerrechts“ (Art. 28 AEMR, Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta, Art. 53 und 64 Wiener Vertragsrechtskonvention, Urteil des EU-Gerichts 1. Instanz zu Az. T-306/01 und dort zitiertes IGH-Gutachten vom 08.07.1996).
Und sie sind unteilbar und alle miteinander gleichrangig (Präambel Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 5 Erklärung von Wien der UnoVollversammlung vom 12.07.1993 (Az. A/CONF. 157/23), Art. 6 Abs. 2 Resolution 41/128 der Uno-Vollversammlung über das Recht auf Entwicklung, Präambel der Resolution 48/141 der UnoVollversammlung zur Schaffung des Amtes der Hochkommissarin für Menschenrechte).
Aus dieser Unteilbarkeit folgt das menschenrechtliche Verbot der Überhöhung eines Menschenrechts über die anderen Menschenrechte ebenso wie das Verbot der menschenrechtlichen Unleichbehandlung unterschiedlicher Menschen. Mit beidem kollidiert die Aussage von Herrn Zenker.
Denn er unternimmt es, wenngleich aus einer nicht primär menschenrechtlichen Sichtweise, die Bevorzugung des Menschenrechts auf Eigentum zu fordern, zu Lasten der Verwirklichung der anderen Menschenrechte. Er geht in keinem Wort darauf ein, dass es auch soziale Menschenrechte wie die auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt), soziale Sicherheit (Art. 9 Uno-Sozialpakt), Bildung (Art. 13 Uno-Sozialpakt) und Nahrung (Art. 11 Uno-Sozialpakt) und kollektive Menschenrechte wie das Menschenrecht auf die Existenzmittel der Völker (Art. 1 Uno-Zivilpakt und Art. 1 Uno-Sozialpakt) gibt, für welche in den Schuldnerländern auch noch genug Geld bleiben muss.
Und in seiner Fokussierung auf die menschenrechtlich zweifellos auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 26 Uno-Zivilpakt, Art. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 7 AEMR) gebotene Gleichbehandlung zwischen den Gläubigern blickt er über die ebenso gebotene Gleichbehandlung der gleichermaßen juristisch verbindlichen Menschenrechtsansprüche zwischen Gläubigern und Einwohnern der Schuldnerländer hinweg.

In Art. 5 Abs. 1 Uno-Zivilpakt ist darüber hinaus ausdrücklich verankert, dass kein Recht des Zivilpaktes als Grundlage dafür verwendet werden darf, in andere Rechte des Zivilpaktes unzulässig weit einzugreifen. Entsprechendes steht auch in Art. 5 Abs. 1 Uno-Sozialpakt. Die Gleichrangigkeit aller universellen Menschenrechte über die Grenzen des jeweiligen Menschenrechtsvertrags hinaus auf Grund der Unterteilbarkeit wurde bereits oben erläutert.

Herr Zenker macht darauf aufmerksam, dass auch die Frage geklärt werden muss, was bei einem Staateninsolvenzverfahren alles in die Insolvenzmasse fallen würde. Das hoheitlich gebundene Vermögen will er aus dem Staateninsolvenzverfahren ausdrücklich ausgenommen haben, er ist also offensichtlich kein Anhänger eines totalen Ausverkaufs der Staaten. Er sieht in der Insolvenzmasse den nicht hoheitlich gebundenen Teil des Vermögens des Schuldnerstaates und stellt die Frage, ob auch die Zentralbank, das Vermögen eines monarchischen oder diktatorischen Staatsoberhauptes sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Schuldnerstaates in die Insolvenzmasse fallen sollten. So verdienstvoll es ist, die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage aufzuzeigen, so bedauerlich ist es, dass die Gefahren einer Notenbankprivatisierung, wie sie am Beispiel der US-Notenbank Federal Reserve überdeutlich in Erscheinung treten, nicht wenigstens angedeutet werden.

Herr Zenkers Vortrag zeigt eindrücklich auf, wieviel Aufklärungsarbeit gegenüber deutschen Juristen über die universellen Menschenrechte noch zu leisten ist, und dass neben den Aktivitäten des IWF auch die der UNCITRAL und die deutscher Juristen noch mehr Aufmerksamkeit als bisher bedürfen, um den Vorrang und die Unteilbarkeit der universellen Menschenrechte durchzusetzen.


Wenn Werwölfe Dampfwalze fahren – warum der IWF ebenso wie von IWF-Gedankengut erfüllte Menschen und Organisationen die weltweit ungeeignetsten Staateninsolvenzverwalter wären


Besonders deutlich wird die Ungeeignetheit des IWF für die Mitarbeit in einem Staateninsolvenz-verfahren an dem offenen Brief, welchen der Wirtschaftswissenschaftler Davison Budhoo am 18.05. 1988 bei seiner Kündigung nach 12 Jahren Mitarbeit dem damaligen geschäftsführenden Direktor des IWF, Michel Camdessus, geschrieben hat, und welchen er 1990 der Weltöffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat.

Herr Budhoo selbst schätzte damals in besagtem Brief, dass allein an seinen Händen das „Blut“ von Millionen armer und hungernder Menschen klebe. Es sei so viel Blut, dass es in Strömen fließe, und dass es fraglich sei, ob es auf der ganzen Welt zusammen genug Seife gebe, um es abzuwaschen.
Das Wort „Blut“ kann dabei nicht ganz wörtlich gemeint gewesen sein, denn der IWF befehligt keinerlei bewaffnete Streitmacht. Es kann nur gemeint sein, dass durch das Handeln des IWF Millionen unschuldiger Menschen zu Tode kommen.
Aus dem Brief geht nicht klar hervor, ob er auf eine siebenstellige Zahl von Todesopfern bezüglich seiner eigenen Arbeit beim IWF kommt oder bzgl. der Arbeit des gesamten IWF.

Davison Budhoo stellte die Frage in den Raum, ob die Welt, wenn alle Beweismittel über den IWF ans Licht kämen, sich damit zufrieden geben würde, den IWF als einen der heimtückischsten Feinde der Menschheit („among the most insidious enemies of mankind“) zu brandmarken, und das Thema ansonsten auf sich beruhen lassen würde, oder ob die Erben derer, die, so Budhoo, zerstückelt („dismembered“) worden seien im Rahmen des eigenen seltsamen „Holocaust“ des IWF („in our own peculiar Holocaust“) ihre Forderungen nach einem weiteren Nürnberg laut herausschreien würden.
Budhoo verwendete das Wort „zerstückeln“ offenbar bildhaft, um einen Eindruck besonderer Grausamkeit und Kaltblütigkeit anschaulich zu machen. Die Verwendung des Wortes „Holocaust“ ist, auch als Bild, sehr problematisch, weil dieser Begriff historisch festgelegt ist auf die Beschrei- bung der Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden.Vermutlich fiel Budhoo kein anderer Begriff ein, welcher der Zahl der IWF-Toten gerecht werden könnte, ohne dass er sich auf eine kon-krete strafrechtliche Anschuldigung zu einem konkreten strafrechtlichen Begriff gegenüber dem IWF hätte festlegen müssen. Von Bedeutung für die Wahl seiner Formulierung wird auch gewesen sein, dass das Römische Statut des internationalen Strafgerichtshofs, welches Verbrechen wie Völkermord (Art. 6) benennt, erst vom 17.07.1998 datiert, sodass er auf dieses Statut 1988 noch nicht verweisen konnte.
Mit „einem weiteren Nürnberg“ spielt er eindeutig auf die Strafverfahren gegen einige der schlimmsten Naziverbrecher an, welche kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg stattfanden.
Falls er verklagt werde, so Budhoo, werde er für schuldig, sehr schuldig befunden werden ohne mildernde Umstände.

Er warf dem IWF vor, alles bewahrenswerte („everything worth preserving“) zu zerstören. Der IWF sei seelenlos. Er sah sich veranlasst, daran zu erinnern, dass die Armen und Mittellosen nicht der überflüssige Müll seien, für welchen der IWF sie halte.
Er warf die Frage auf, ob das Personal des Währungsfonds Amok laufe angesichts der unerwartet großen Macht.

Budhoo beschuldigte den IWF, er habe aus einem unerklärlichen Antrieb heraus versucht, Trinidad und Tobago erst wirtschaftlich zu zerstören, um es dann in eine Bastion der Lehre des IWF („Fund orthodoxy“) zu verwandeln, intolerablen Druck auf die Regierung des Landes ausgeübt, Handlungen zu unternehmen zur Negierung bestimmter vitaler Aspekte und Vereinbarungen, wie sie verankert sind in der Verfassung des Landes, auf Grund derer die Regierung arbeitet, innerhalb von deren Rahmen Grundrechte der Menschen anerkannt und geschützt werden, und Normen von sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Gleichheit geschützt werden.
Was er damit etwas kompliziert gesagt hat, ist, dass der IWF die Regierung von Trinidad und Tobago angestiftet habe zum Verfassungsbruch.

Die normale Rangfolge der Rechtsordnungen für Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ist zuoberst die nationale Verfassung (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta, wegen der Souveränität der Staaten), dann die Uno-Charta (Art. 103 Uno-Charta), dann miteinander gleichauf die Menschenrechte der Uno und die Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts (Art. 28 AEMR, Art. 29 Nr. 3 AEMR, Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta, im Urteil des EU-Gerichts 1. Instanz zu Az. T-306/01 zitiertes IGH-Gutachten vom 08.07.1996), danach erst gefolgt vom übrigen Völkerrecht (Art. 27 WVRK) und dann von den einfachen Gesetzen.
Das IWF-Recht ist ganz normales Völkerrecht und steht damit 3 Stufen unterhalb der Verfassung von Trinidad und Tobago. Es darf also nur soweit angewendet werden, wie die Verfassung des Landes das erlaubt und nicht umgekehrt. Was Budhoo dem IWF vorwirft, ist, vorsätzlich die Regierung von Trinidad und Tobago zum Verfassungsbruch gezwungen zu haben.
Ob das strafrechtlich relevant ist, hängt erst einmal davon ab, das Strafrecht welches Landes anzu- wenden ist, und ob es dort eine entsprechende Vorschrift gibt, wie das z. B. in Deutschland bzgl. der Strafbarkeit der Rechtsbeugung der Fall ist. Und es könnte auch davon abhängig sein, welchen Grad von Vorsatz das dort relevante Strafrecht dort als subjektiven Tatbestand für die Strafbarkeit vor- aussetzt. Dann kommt es noch darauf an, ob die laut IWF-Satzung bestehende strafrechtliche Immunität seiner Mitarbeiter Grenzen hat, vielleicht da, wo die satzungsgemäßen Befugnisse des IWF überschritten werden, oder wo dessen Satzung verletzt wird ?

Budhoos offener Brief enthält gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der IWF sich in erheblichem Maße längst der Kontrolle durch seine Mitgliedsstaaten, entzogen hat. Er spricht von Sicherheits- mechanismen in den Articles of Agreement, also in der Satzung, des IWF, welche niemals aktiviert worden seien auf Grund der unvorhergesehenen Übernahme(„hijacking“) des IWF durch seine eige- nen Beschäftigten. Selbst hitziger Kritik des Board of Governors, der Vollversammlung der Noten-bankchefs und Finanzminister der IWF-Mitgliedsländer, gegenüber hat der Fonds nach Budhoos Beobachtung mit Beschwichtigungsmanövern ausgesessen – so sehr scheint er außer Kontrolle geraten zu sein.
Budhoos Aussage zur in erheblichem Maße geschehenen Selbständigmachung des IWF steht im Gegensatz zum Verdacht vieler IWF-Opfer in ärmeren Ländern, der IWF verfolge im wesentlichen Interessen seines größten Anteilseigners, der USA. Die USA liegen jedoch mit einem Anteil am Festkapital und an den Stimmrechten im IWF von kaum mehr als 1/6 nur knapp höher als die Sperr- minorität im Gouverneursrat des IWF. Sie können damit zwar grundlegende Richtungswechsel des IWF als einziges Land im Alleingang blockieren, sie sind aber auch weit von einer Mehrheit im Gouverneursrat entfernt. Budhoos Aussage scheint daher glaubhaft.

Die in Budhoos Brief erwähnten schweren Vorwürfe von UNICEF gegen den IWF im Hinblick auf dessen Rücksicht auf Waffenkäufe der Schuldnerstaaten, mutmaßlich mit Rücksicht darauf, dass die meisten Waffenfirmen ihren Sitz in Ländern haben, die größere Anteile am IWF halten, ist weiterhin aktuell, wie man es heute an den IWF-Auflagen gegenüber Griechenland sehen kann, wo der IWF viele Kürzungen im Sozialen und bei der Umwelt fordert, aber keinerlei Kürzungen beim Militär, möglicherweise mit Rücksicht auf die aktuellen Waffenexporte von Konzernen mit Sitz in EU-Mitgliedsstaaten, die mehr IWF-Anteile haben als Griechenland.

Budhoo prangert in seinem Brief die übermäßige Bezahlung der IWF-Mitarbeiter an, was er als „Pax Honeypot“ bezeichnet, und was die Mitarbeiter dazu bringt, ihr eigenes Gewissen zu überwin-den. Gelegentlich werden Gremien mit „weisen Männern“ eingesetzt, um die Arbeit des IWF zu überprüfen; auch für die ist laut Budhoo „Pax Honeypot“ hilfreich, damit die „weisen Männer“ sagen, was der IWF hören will.

Laut Budhoo sorgt der IWF dafür, dass seine Macht selbsterhaltend („self-sustainable“) ist.

Das bedeutet, dass immer genug Länder nicht von ihrer echten oder vermeintlichen IWF-Abhängig-keit loskommen.
Ein entscheidender Schritt, welchen der IWF von jedem Land der „3. Welt“, welchem er Kredite gibt, als Auflage macht, ist die Abwertung der Landeswährung. Da die meisten internationalen Kre-dite in als besonders stark geltenden Währungen wie z. B. dem US-Dollar, dem Schweizer Franken oder der IWF-Verrechnungseinheit Sonderziehungsrechte vergeben werden und auch in diesen Währungen zurückgezahlt werden müssen, sorgt die Abwertung der Währung des Schuldnerlandes dafür, dass dieses zwar unglaublich wettbewerbsfähig wird, aber mit seinen Exporterlösen in der ab- gewerteten Landeswährung die Schulden noch weniger zurückzahlen kann, als wenn es nicht ab- werten würde. Gerade die Währungsabwertung sorgt dafür, dass die Opferländer des IWF ihre Roh- stoffe und die Arbeitskraft ihrer Einwohner regelrecht für den Export zugunsten der mächtigsten Konzerne aus den reicheren Ländern verschleudern.
Der IWF steigert seine Macht vor allem dann, wenn möglichst viele Staaten nicht aus der Schulden- falle herauskommen und weiter bei ihm zu seinen Konditionen Geld leihen.

Im zweiten Teil seines offenen Briefes beleuchtet Budhoo genauer das Verhalten des IWF gegen-über Trinidad und Tobago.

Der IWF stellte dabei laut Budhoo die relativen Kosten einer Arbeitseinheit („Relative Unit Labour Cost“, RULC) überhöht da, was ihm die Gelegenheit gab, gegenüber der Regierung von Trinidad und Tobago den Eindruck zu vermitteln, das Land sei wegen überhöhter Lohnstückkosten nicht wettbewerbsfähig genug im Vergleich zu seinen Haupthandelspartnern. Tatsächlich veränderte sich dieser Index laut Budhoo um +69% statt +142,9% in den IWF-Berichten von 1985, von 1980-1985 um +66,1% statt um +164,7% in den IWF-Berichten von 1986, von 1983-1985 um +14,9% statt um +36,9% in den IWF-Berichten von 1986, in 1985 um -1,7% statt um +9% und in 1986 um -46,5% statt um keine Angaben.
Weitere Falschangaben des IWF waren laut Budhoo:
-fiskalisches Defizit 1986 um 1,9 Milliarden Trinidad und Tobago-Dollar (TT $) zu hoch
-1,5 Millionen TT $ unbezahlte Rechnungen erfunden
-Budgetdefizit 1986 um 250 Millionen TT $ zu hoch
-Zahlungsbilanzdefizit um 500 Millionen TT $ zu hoch
-staatliche Subventionen für öffentliche Unternehmen 1 Milliarde TT $ zu hoch

Außerdem hat der IWF laut Budhoo durch die Wahl des Bezugszeitpunkts für die Entwicklung des realen effektiven Wechselkurses des TT $ diesen als überbewertet erscheinen lassen. Vom letzten Quartal 1981 bis November 1985 sei der Kurs um 45% gestiegen, dann aber allein im Dezember 1985 um 30% gesunken. Durch die Wahl des Bezugspunktes 1980 gelang es dem IWF, die Währung als überbewertet erscheinen zu lassen.
Auch die Handelsbilanzentwicklung („terms of trade“) ist laut Budhoo vom IWF als Grund für die Forderung nach Währungsabwertung herangezogen worden. Diese ging 1982 bis 1985 um 10% nach unten, 1986 um 40% und erholte sich danach wieder. Trinidad und Tobago ist im Export laut Budhoo zu 80% vom Erdöl abhängig, und 1986 sank der Ölpreis dramatisch.

Zu den Auflagen des IWF gegenüber Trinidad und Tobago haben laut Budhoo gehört:
-massive Abwertung der Währung
-totaler Freihandel
-totale Kapitalverkehrsfreiheit
-eskalierende Zinssätze
-eskalierender Preisanstieg auf dem Binnenmarkt
-rapider Einkommensrückgang bei den Armen
-massive Personaleinsparung im öffentlichen Dienst

Die massive Abwertung der Währung hat mehrere Wirkungen gehabt. Trinidad und Tobago fiel es dadurch schwerer, seine in stärkeren Währungen aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen. Und es blieb länger im Machtbereich des IWF. Schließlich wurden für alle anderen Länder Erdölexporte billiger, denn bei einem schwachen TT $ muss man weniger US $ einnehmen, um die eigenen Kos- ten in TT $ zu decken.

Budhoo verglich die Rücksichtslosigkeit des IWF in seiner Unwilligkeit, auch nur die geringsten Abweichungen von seinen Auflagen, und sei es für eine sozial gerechte Aufteilung der Lasten auf die Bevölkerung zuzulassen, mit einem bei Vollmond eine schwere Dampfwalze fahrenden Werwolf.


Der offene Brief von Davison Budhoo hat zwar Aufklärung der Weltöffentlichkeit beigetragen.
An der Menschenrechtsfeindlichkeit zahlloser IWF-Auflagen hat sich aber so gut wie nichts geändert.

Als hätte es Budhoos Kritik niemals gegeben, erzwang der IWF den Verkauf von Nahrungsmittel- notreserven in Malawi, Äthiopien und Niger, setzte er in Osteuropa und Zentralasien Kürzungen im Gesundheitswesen durch, welche den Anstieg der Tuberkulose messbar förderten, erzwang er in Thailand und Lettland Schließungen zahlreicher Krankenhäuser, was er zur Zeit auch in Rumänien unternimmt. Im Niger wandte er sich sogar während einer Hungersnot gegen die Verteilung von internationaler Nahrungsmittelhilfe, dem Vernehmen nach aus Sorge bzgl. möglicher Wettbewerbsverzerrungen.
Rentenkürzungen auf Geheiß des IWF konnten in Lettland und Rumänien erst durch Verfassungsgerichtsurteile begrenzt bzw. gestoppt werden. In Thailand, Rumänien und Griechenland wurden bzw. werden IWF-Auflagen per Notverordnungen durchgedrückt.

Die vielen IWF-Toten, welche Budhoo mit dem „in Strömen“ fließenden „Blut“ meint, beziehen sich vor allem auf die durch die vom IWF erzwungenen Sparmaßnahmen, welche sich in erheblichem Maße auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten auswirken, und auf die vom ihm erzwungene radikale Exportausrichtung, welche Versorgung der eigenen Bevölkerung konsequent vernachlässigt.

Wenn der IWF oder jemand, der von IWF-Gedankengut durchdrungen ist, die Macht erhalten sollte in einem europäischen Staateninsolvenzverfahren, dann ist auch hier mit Notstand, Hunger und Epidemien zu rechnen. Die Verhinderung eines derartigen Staateninsolvenzverfahrens mit für Europa präzedenzlos großer Dampfwalze ist für die Mehrheit der europäischen Bevölkerung eine wirtschaftliche und physische Überlebensfrage. In Rumänien rast die Dampfwalze bereits ohne die außerordentlichen Machtbefugnisse eines Staateninsolvenzverfahrens.


Quellen:

zum Konzept der Bundesregierung für ein Staateninsolvenzverfahren:
www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,705728,00.html

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1012888

http://de.reuters.com/article/economicsNews/idDEBEE66906S20100710

www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungserklaerung/2010/2010-05-19-merkel-erklaerung-eu-stabilisierungsmassnahmen.html

schwarz-gelber Koalitionsvertrag „Wachstum Bildung Zusammenhalt“
www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

Presseerklärungen von „Erlassjahr.de“ zum Staateninsolvenzverfahren
http://epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6288:staateninsolvenz-thema-beim-europaeischen-rat&catid=49:schuldenkrise&Itemid=97

http://epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6241:insolvenzverfahren-muss-global-gueltig-sein&catid=49:schuldenkrise&Itemid=97

http://epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6009:18301-unterschriften-fuer-ein-faires-insolvenzverfahren&catid=49:schuldenkrise&Itemid=97

Konzept des IWF aus 2002 zum Staateninsolvenzverfahren
www.imf.org/external/pubs/ft/exrp/sdrm/eng/sdrm.pdf

Vortrag von Herrn Zenker
www.insolvenzverein.de/archiv/Veranst03/Vortrag.htm

Prof. Christoph G. Paulus berät IWF und Weltbank auch zu Fragen der Staateninsolvenz
http://paulus.rewi-berlin.de-Leben.html

Film "Economic Hit Man"
http://nuoviso.tv/geheimdienste/im-dienst-der-wirtschaftsmafia.html

offener Brief von Davison Budhoo
www.naomiklein.org/files/resources/pdfs/budhoo.pdf

zu zahlreichen Quellen zu IWF-Auflagen und deren Folgen siehe unter:
http://menschenrechts-imf-kritik.blogspot.com/2010/08/bankenrettung-bis-zum.html

Sonntag, 15. August 2010

Bankenrettung bis zum Staatsschlussverkauf Teil1-7

Sarah Luzia Hassel-Reusing 15.08.2010

Volker Reusing hielt diesen Vortrag am 31.07.2010 bei der attac-EU-AG im Rahmen der attac-Sommerakademie in Hamburg-Bergedorf.
















Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010
http://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6NmQ5YzllOGQ3MTM3YjhjYw

Video zur Einreichung auf deutsch
http://www.youtube.com/watch?v=Dc2mI99lsoM&feature=player_embedded


Video zur Einreichung auf englisch
http://www.youtube.com/watch?v=PDQ0amM8CRw&feature=player_embedded


Stellungnahme von Unser Politikblog zu IWF und Notstand
http://www.youtube.com/watch?v=myBdgF-x97s&feature=player_embedded

Stellungnahme von Unser Politikblog zur IWF-Politik im Juni 2010
http://www.youtube.com/watch?v=paJqg5fZpWk&feature=related

Rede von Horst Köhler vom 14.05.2010 warb für Euro-Stabilisierungsmechanismus
www.bundespraesident.de/,2.663872/RedevonBundespraesidentHors.htm


Dr. Peter Gauweiler und Hans-Olaf Henkel sehen vorschnelle EUStabG-Verkündung ohne ordent-liche verfassungsmäßige Prüfung ebenfalls als Rücktrittsgrund von Horst Köhler
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702722,00.html


IWF Concluding Statement 2006 gegenüber Deutschland (u. a. Hartz-IV-Sanktionen, Kopfpauschale und Rentenkürzungen)
www.imf.org/external/np/ms/2006/091106.htm

IWF -Concluding Statement 2010 gegenüber Deutschland
www.imf.org/external/np/ms/2010/020810.htm

IWF und Weltbank zusammen laut Uno Hauptgrund Nr. 2 für Welthunger
www.righttofood.org/new/PDF/ECN4200153.pdf

Welthunger 1990, 2007 und 2008
http://de.wikipedia.org/wiki/Welthunger

www.fao.org/news/story/en/item/8836/icode/

http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/8109698.stm


IWF-Auflagen erzwangen Verkauf von Nahrungsmittelnotreserven im Niger
www.germanwatch.org/zeitung/2005-4-ziegler.htm

IWF-Auflagen erzwangen Verkauf von Nahrungsmittelnotreserven in Äthiopien
www.globalresearch.ca/index.php?context=va&aid=366

IWF-Auflagen erzwangen Verkauf von Nahrungsmittelnotreserven in Malawi
www.taz.de/1/politik/afrika/artikel/1/der-hunger-geht-die-armut-bleibt/

IWF half nicht gegen Hunger in Brasilien
www.germanwatch.org/zeitung/2005-4-ziegler.htm

IWF im Fälschungsverdacht zu Lasten von Trinidad und Tobago
www.naomiklein.org/files/resources/pdfs/budhoo.pdf

Behördenprivatisierung in Trinidad und Tobago und in Jamaika wegen IWF-Auflagen
www.erudit.org/revue/ri/2003/v58/n4/007819ar.html

Zoll-Privatisierung in Argentinien wegen IWF-Auflagen
www.suedwind-institut.de/0dt_sw-start-fs.htm

Links zu dem Film „Raubzug des IWF in Argentinien“
http://www.youtube.com/watch?v=eyhZbRQ_LtY

http://www.youtube.com/watch?v=qKAh3Fc3MYY

http://www.youtube.com/watch?v=WLyDxQItA0c


http://www.youtube.com/watch?v=cPIColvSim8


http://www.youtube.com/watch?v=4TM0i-3IjWA


http://www.youtube.com/watch?v=cd7Jgf0kOpM

IWF forderte Privatisierung einer türkischen Bundesfinanzbehörde
www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=a2&dig=2009%2F10%2F07%2Fa0049&cHash=c6ee3d8560

IWF-Auflagen gegen Griechenland
http://peter.fleissner.org/Transform/MoU.pdf

Notstand in Griechenland zur Durchsetzung der Lockerung des Kündigungsschutzes
www.tagesschau.de/wirtschaft/griechenland820.html

IWF-Auflagen gegen Gesundheitswesen verschärften laut am 22.07.2008 veröffentlichter britischer Studie Tuberkoloseausbreitung in Mittel- und Osteuropa
www.prisonplanet.com/are-ukraine-black-death-cases-result-of-imf-loans.html

www.plosmedicine.org/article/info:doi/10.1371/journal.pmed.0050143


IWF-Auflagen gegen Rumänien vom 05.02.2010
http://www.imf.org/External/NP/LOI/2010/rou/020510.pdf

IWF wütet gegen rumänisches Gesundheitswesen
www.wsws.org/de/2010/jun2010/ruma-j09-shtml

www.wsws.org/de/2010/apr2010/ruma-a5.shtml

www.wsws.ord/de/2010/jun2010/ruma-j18.shtml


Verfassungsgericht von Rumänien untersagt Rentenkürzungen durch IWF-Auflagen
www.bbc.co.uk/2/hi/world/europe/10421118.stm

www.zerohedge.com/article/crisis-romania-constitutional-court-votes-penson-cuts-unconstitutional-imf-loan-jeopardy-pr


IWF-Concluding Statements gegenüber der Eurozone vom 07.06.2010
http://www.imf.org/external/np/ms/2010/060710a.htm

vorauseilendes Sparpaket der deutschen Bundesregierung vom 07.06.2010
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/das-ungerechte-sparpaket-in-der-uebersicht-998.php


Diktatur-Drohungen oder nur Angstmache von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso gegen Spanien, Portugal und Griechenland zur Erzwingung des Euro-Stabilisierungsmechanismus?
www.dailymail.co.uk/news/worldnews/article-1286480/EU-chief-warns-democracy-disappear-Greece-Spain-Portugal.html

IWF forderte Staaten der Eurozone präventive Bankenrettung
www.youtube.com/watch?v=K55uup7SzLA

Weltbank-Studie aus Mai 2010, welche zeigt, dass viele der mit gigantischen Steuermitteln gerette-ten Banken keineswegs „too big to fail“ waren, und dass seit Jahren wie selbstverständlich darauf spekuliert wird, dass Staaten Großbanken, die ihren Sitz im jeweiligen Staat haben, im Zweifel retten
www.ebs.edu/fileadmin/redakteur/funkt.dept.economics/Colloquium/Too_big_to_save_May_14.pdf

Staateninsolvenzverfahren in Planung
www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,705728,00.html

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1012888


http://de.reuters.com/article/economicsNews/idDEBEE66906S20100710

http://epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6288:staateninsolvenz-thema-beim-europaeischen-rat&catid=49:schuldenkrise&Itemid=97

www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungserklaerung/2010/2010-05-19-merkel-erklaerung-eu-stabilisierungsmassnahmen.html

Samstag, 24. Juli 2010

Ungarn beschließt Bankensteuer: IWF bekommt den Stuhl vor die Tür gesetzt

Von Daniel Neun | 22.Juli 2010 Radio Utopie

Budapest: Am Abend hat das Parlament der Republik Ungarn mit 301 zu 12 Stimmen eine Steuer auf Kapitalgesellschaften wie Banken, Versicherungen und Leasingfirmen beschlossen (1). Die Bankensteuer erhebt 0.5 Prozent Abgabe auf alle Ende 2009 vermeldeten Aktiva der Konzerne. Ein Novum, weltweit.

Am Wochenende hatten Internationaler Währungsfond (IWF) und “Europäische Union” (EU) noch versucht, Ungarn zur Rücknahme der geplanten Bankensteuer zu erpressen, die Verhandlungen abgebrochen und ausstehende Gelder eines in 2008 gegen Staatsabbaumaßnahmen versprochenen “Hilfspakets” in Höhe von 25.1 Milliarden Dollar auf Eis gelegt. Am Montag früh nach Handelsbeginn an den Geldmärkten in Europa war der ungarische Aktienmarkt zur Eröffnung gleich um 4,3 Prozent abgestürzt. Auch die ungarische Währung Forint verlor drei Prozent, ungarische Staatsanleihen wurden abgestoßen. Am Montag Abend dann lenkte die ungarische Regierung teilweise ein: die Bankensteuer werde ab 2011 wieder in Frage gestellt, so Wirtschaftsminister György Matolcsy. (IWF, EU und Banken erpressen Ungarn: Bankensteuer wieder in Frage gestellt, 19.Juni)

Am gestrigen Mittwoch dann hatte Premierminister Viktor Orban (Fidesz) Deutschland besucht. Dabei betonte er gegenüber der Presse, er sehe “keinen Sinn” mehr in Gesprächen mit dem IWF (2):

“Ungarn und der Internationale Währungsfond haben einen Deal, der im Oktober ausläuft. Also macht es keinen Sinn langfristige Fragen mit dem IWF zu verhandeln.”

Im Laufe des Donnerstags war der IWF dann eingeknickt: man könne “jederzeit” die Gespräche mit Ungarn wieder aufnehmen, hiess es in Washington (3). Es nützte nichts mehr. Bereits vor der Abstimmung hatte Premierminister Orban angekündigt, die “ökonomische Souveränität” Ungarns wieder herzustellen. (Bankensteuer: Ungarn will “ökonomische Souveränität wiederherstellen”)

Ungarns Premier hatte bereits am Mittwoch in Berlin angekündigt, statt mit dem IWF nun nur noch mit der EU verhandeln zu wollen. Neben Kanzlerin Angela Merkel hatte sich Orban auch mit der berüchtigten “Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik” getroffen (4). Die DGAP, die in den Kriegsjahren seit 2001 zum wichtigsten aussenpolitischen Beratergremium der deutschen Bundesregierung aufgestieg, hatte im Januar dieses Jahres erklärt, die Berliner Republik nehme weltweit viel zu sehr Rücksicht auf moralische und innenpolitische Belange und gelte deshalb als “Nation in selbstgelegten Fesseln”. Die DGAP fordere daher eine “Nationale Sicherheitsstrategie”, als auch einen “Nationalen Sicherheitsrat” (5).

Es ist durchaus anzunehmen, dass diese Gremien und ihre imperialen Pläne bald dorthin fliegen, wo sie hingehören: auf den Müllhaufen der Geschichte.

Ungarn dagegen ist zu wünschen, dass es in der Tat seine Souveränität wieder herstellt und nicht Washington einfach mit Berlin bzw. Brüssel ersetzt.

Quellen:
(1) http://www.nytimes.com/2010/07/23/business/global/23forint.html
(2) http://www.novinite.com/view_news.php?id=118370
(3) http://www.reuters.com/article/idUSNLLMIE6A120100722
(4) http://www.euractiv.de/zukunft-und-reformen/artikel/orban-wenn-der-elefant-tanzen-will-003412
(5) http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57709

Montag, 19. Juli 2010

IWF, EU und Banken erpressen Ungarn: Bankensteuer wieder in Frage gestellt

Von Daniel Neun | 19.Juli 2010 Radio Utopie

Ablauf in zeitlicher Reihenfolge.

Ende 2008 verabredet die *räusper* sozialistische Regierung Ungarns mit “Internationalem Währungsfonds” (IWF) und “Europäischer Union” einen allgemeinen Staatsabbau, um die Neuverschuldung (“Staatsdefizit”) des Staates Ungarn im Jahre 2010 auf 3.8 Prozent und in 2011 auf unter 3 Prozent zu senken (offizielles Kriterium für den Beitritt zur Eurozone). Dafür werden Ungarn von EU und IWF 25,1 Milliarden Dollar versprochen, die in mehreren Raten ausbezahlt werden sollen.

April 2010: die Ungarn haben die Schnauze voll vom Raub ihres gesellschaftlichen Guthabens und der Zerstörung ihres ganzen Staates und schmeissen die “Sozialisten” in höchstmöglichem Bogen raus. Die rechtskonservative Fidesz-Partei bekommt im zweiten Wahlgang die Zwei-Drittel-Mehrheit. Viele im ewigen Westen führen das auf die dumpfen xenophibischen Parolen zurück, mit denen auch die Fidesz wirbt und sehen dabei nur den kleinen Teil des Problems.

An die Regierung kommt also Viktor Orban (Fidesz).

Diesen Montag: die Orban-Regierung landet in Budapest einen Coup (leider keinen Überraschungscoup, dazu gleich mehr). Sie legt den Abgeordneten des Parlamentes den Gesetzentwurf einer Bankensteuer vor, die bereits diesen Montag (22.Juli) beschlossen werden soll. Einigermaßen geschickte Begründung der Fidesz-Regierung: man brauche Geld, um den mit IWF und EU beschlossenen Abbau der Neuverschuldung bei den Banken zu finanzieren. EU und IWF sind natürlich sauer, weil dort keine Sau den Abbau von Schulden, sondern ausschliesslich der Abbau des Staates durch sogenannte “Sparprogramme” interessieren, zu denen man vorher alle anderen europäischen Staaten wie Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, usw, erpresst hatte.

Besonders die Wiener Schlawiner unter der Bankenmafia fürchten nun um ihre Profite. Man hatte so schön in Ungarn profitiert. Was für ein Schmäh. (1)

Am Wochenende zuvor war etwas recht Ungewöhnliches passiert: der Internationale Währungsfonds (IWF) und die neue kapitalistische Sowjetunion “Europäische Union” brechen die “Gespräche” mit Ungarn ab. Erklärung: man glaube einfach nicht, dass die Regierung ihre Neuverschuldung auf 3.8 Prozent drücken werden, sondern man gehe jetzt – neuerdings, ganz plötzlich – davon aus, dass es in 2010 4.1 Prozent Staatsdefizit geben werde (2). Man verlange jetzt noch schärfere Maßnahmen zum Staatsabbau. Die zuvor der Vorgängerregierung für Folgsamkeit versprochenen 25,1 Milliarden Dollar würden nun gesperrt.

Alles deutet auf einen weiteren Beweis für die Formel “Wissen ist Macht, Vorabinformationen noch besser”. In entsprechenden Artikeln der Informationsindustrie wird natürlich der wahre Hintergrund verschwiegen und irgendein Mist erzählt.

Nach Öffnung der Geldmärkte am Montag verliert die ungarische Währung Forint gegenüber dem Dollar 2,7 Prozent an Wert. Der ungarische Aktienmarkt verliert zur Eröffnung 4,3 Prozent. Banken und Spekulanten verkaufen massiv Staatsanleihen Ungarns, deren Rückzahlungszinsen nun um mehr als 20 Basispunkte explodieren. Die Commerzbank lässt erklären (3):

“Offensichtlich ist der IWF mit der Politik von Ministerpräsident Viktor Orban unzufrieden”.

“Analysten” wiederum erklären, dass “Investoren” befürchten würden,

“dass Ungarn ohne weitere Unterstützung durch IWF und EU nicht zahlungsfähig bleibe”.

Weiterer Hintergrund ist die Forderung der ungarischen Regierung an die eigene Zentralbank, endlich die Zinsen zu senken um die eigene (Binnen)Wirtschaft zu entlasten. Doch die Zentralbank weigert sich und liess am Monat den Leitzins bei (vergleichsweise astronomischen) 5.25 Prozent. Pädagogisch wertvoll erklärte dazu die österreichische “Krone” (4):

“Auch wenn Ungarn derzeit nicht unbedingt auf frisches Geld angewiesen sei, dürften dennoch die Refinanzierungskosten steigen. Das könnte nach Einschätzung von Analysten Zinserhöhungen notwendig machen und das Rating des Landes unter Druck bringen.”

Wie reagierte nun die rechte ungarische Regierung auf die Erpressung von IWF, EU, Banken und Informationsindustrie? Nun, sie reagierte wie eine linke Regierung. Sie unterwarf sich. Fast wie im Westen.

“Nach einem Warnschuss durch die EU-Kommission und den Internationalen Währungsfonds”, so die “Wiener Zeitung” (5) vielsagend, habe Ungarns Finanz- und Wirtschaftsminister György Matolcsy am Montag Abend der Informationsindustrie mitgeteilt, dass Ungarn ab 2011 über die Inkraftsetzung der Bankensteuer noch einmal mit sich diskutieren ließe.

Vielleicht sollten die Völker der Welt, die ab und zu auch hier in Berlin reinschauen, sich einmal vorstellen, wie irgendein Banker, irgendein transnationaler IWF-Funktionär, irgendeine (Berliner) Butterbirne in den EU-Räten, oder irgendein Kommissar in Brüssel 1956 mal “Ich werde nie wieder versuchen ein Volk und sein Land zu verarschen” an irgendeine Wand malen muss.

Das wäre ein Anfang.

Quellen:
(1) http://www.salzburg.com/online/nachrichten/wirtschaft/Ungarn-will-Bankensteuer-einfuehren.html?article=eGMmOI8VdSon3U0L6cvfd58svdNkbuALIDQT9S9&img=&text=&mode=
(2) http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:schuldenkrise-angst-um-ungarn-pleite-drueckt-forint-auf-14-monats-tief/50146016.html
(3) http://www.focus.de/finanzen/finanz-news/ungarn-unterbrochene-kreditgespraeche-mit-iwf-und-eu-belasten-markt_aid_531937.html
(4) http://www.krone.at/Nachrichten/EU_sperrt_Ungarn_nach_Streit_Zugang_zu_frischem_Geld-Forint_unter_Druck-Story-210871
(5)
http://www.wienerzeitung.at/default.aspx?tabID=3861&alias=wzo&cob=508120

Sonntag, 11. Juli 2010

IWF- geschäftsführender Direktor Strauss-Kahn vor rumänischem Parlament

Sarah Luzia Hassel-Reusing 11.07.2010

Auf der Internetseite des rumänischen Parlaments findet sich die Rede des geschäftsführenden Direktors des IWF, Dominique Strauss-Kahn.
Sie zeigt einiges über die Ziele und die Denkungsweise des IWF. Sie zeigt auch, dass Urteile von Bundesverfassungsgerichten den IWF sehr wohl dazu bringen, Grenzen zu respektieren.

Das Urteil des lettischen Verfassungsgerichts vom 22.12.2009, welches Kürzungen bei den ärmeren Rentnern verboten hat,hat den IWF inzwischen so weit bewegt, dass er nun scheinbar von sich aus bereit ist, Mindestlöhne, Mindestrenten und Mindestleistungen für andere Bedürftige wie z. B. Arbeitslose dem Grunde nach zu akzeptieren.

Von einer Berücksichtigung des Vorrangs der nationalen Verfassungen und der universellen Menschen- rechte der Uno vor dem IWF-Recht ist der Währungsfonds aber noch um Lichtjahre entfernt.
Es ist auch noch keinerleit Bewusstsein des IWF dafür erkennbar, dass aus der Unteilbarkeit der Menschenrechte auch die Gleichrangigkeit der Menschenrechte der Schuldner mit denen der Gläubiger folgt, und dass die Bevorzugungen durchgängige Bevorzugung von Gläubigerinteressen durch den IWF daher menschenrechtlich verboten ist.





Das rumänische Verfassungsgericht ist noch einen Schritt weiter gegangen als das lettische und hat im Juni 2010 alle vom IWF für Rumänien geforderten Rentenkürzungen untersagt. Das mag auch daran liegen, dass in Rumänien die Durchschnittsrente nur umgerechnet 180,- € beträgt, und dass es im lettischen Gesundheitswesen hohe Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten gibt.

Bzgl. Kürzungen im Gesundheitswesen scheint der IWF aber noch völlig schmerzfrei zu sein. Ausge- rechnet in Rumänien hat er nun auch noch Zuzahlungen bei der ambulanen med. Versorgung und einen drastischen Abbau der Krankenhäuser und Krankenhausbetten gefordert.
Es ist höchste Zeit für Verfassungsgerichtsurteile, welche nicht nur das wirtschaftliche Existenz- minimum vor dem IWF schützen, sondern auch die med. Versorgung.

Quellen: unser-politikblog und menschenrechts-IMF-Kritik


Unser Politikblog kommentiert IWF-Politik im Juni 2010


IWF greift nach Notstand – Unser Politikblog ruft zur Verfassungstreue auf


Bürgerrechtlerin legt Verfassungsbeschwerde ein gegen Spekulationsförderungsmechanismus und gegen Supranationalisierung von IWF-Auflagen



Quellen zum Beispiel Rumänien

BBC-Bericht zu Verfassungsgerichtsurteil aus Rumänien gegen Rentenkürzungen


Verfassungsgericht Rumänien

IWF-Chef diktiert Rumänien Bedingungen
Gewerkschaften in Rumänien entschärfen Streik im Öffentlichen Dienst
IWF diktiert Schock Programm für Rumänien

Donnerstag, 24. Juni 2010

Unser Politikblog on IMF policy in June 2010

Sarah Luzia Hassel-Reusing 24.06.2010 EU-NEWS menschenrechts-IMF-Kritik

At June 2010, the chief of the EU Commission, Mr. Jose Manuel Barroso, has considered loudly, that for the case, that the euro stabilization mechanism was not implemented as planned, such a chaos because of too little liquidity at Greece, Spain, or Portugal might develop, that this might make necessary, that the military takes the power in these countries. This sounds like a threat, regarding the fact, that even the Tagesschau reports, that now at June 2010, the protection against wrongful dismissal at Greece is going to be loosened by means of an emergency ordinance of the President, outflanking the parliament (art. 44 of the Greek constitution). Romania has obliged itself at the 05.02.2010 in art. 10 of the „memorandum of understanding“ with the IMF to emergency ordinances. How far isit from the enforcement of unconstitutional and human rights violating IMF conditions to a military dictatorship ?
The human rights activist Sarah Luzia Hassel-Reusing, who had already filed a constitutional complant (file number 2 BvR 1183/10) at Germany at the 29.05.2010 against the law consenting to the euro stabilization mechanism, has filed a petition to the German parliament at the 21.06.2010 to bring forward the public debate.




Quellen Unser Politikblog

Samstag, 5. Juni 2010

neuen Blog mit IWF-Kritik gestartet

Am 04.06.2010 haben die Autoren von "Unser Politikblog" einen neuen Blog speziell für die Kritik rund um den Internationalen Währungsfonds und dessen Menschenrechtsverletzungen gestartet:

http://menschenrechts-imf-kritik.blogspot.com/

Wir rufen unsere Leser und die Bloggerszene auf, uns zahlreiche Hinweise zu schicken zu den Menschenrechtsverstößen und sonstigen Rechtsverstößen des IWF.

Gerade jetzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise, wo er in vielen Staaten, fast global, zu einer Bedrohung vor allem für die Sozialversicherung, die Daseinsvorsorge und den öffentlichen Dienst wird, wird es immer wichtiger, ihm noch wesentlich mehr auf die Finger zu schauen als bisher.

Demnächst mehr zum Internationalen Währungsfonds.

Freitag, 4. Juni 2010

Rücktritt des Bundespräsidenten wegen Verfassungsbeschwerde gegen IWF- Ermächtigungsgesetz ?

(Artikel von Volker Reusing vom 03.06.2010)

Die offizielle Version, Bundespräsident Horst Köhler sei vor allem wegen seiner Äußerungen gegenüber dem Deutschlandfunk vom 22.05.2010 in Afghanistan zu Militäreinsätzen für Wirtschaftsinteressen zurückgetreten, vermag nicht zu überzeugen.

Denn als Bundespräsident hat er eine strafrechtliche Immunität genossen wie kein anderer Mensch in unserem Land. Gerade angesichts eines Aufrufs auf dem Blog „Bundeshorst“, ihn wegen seiner Äußerungen bzgl. Militäreinsätzen und Wirtschaftsinteressen anzuzeigen, wäre es doch wesentlich logischer gewesen, wenn er die Argumente des / der Anzeigeerstatter(s) ignoriert oder zurückgewiesen hätte. Aber genau in der Situation die Immunität aufzugeben, scheint vollkommen unlogisch.
Militärische Missionen für Interessen sind seit dem Lissabonvertrag ganz offiziell in Art. 42 EUV in Verbindung mit der EU-Sicherheitsstrategie ausdrücklich verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat den Mißbrauch dieser Vorschriften im Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 immerhin soweit eingegrenzt, dass diese möglicherweise zwar zur Unterstützung von Staaten, mit denen man gar nicht verbündet ist, verwendbar sind, aber keinesfalls zum Angriffskrieg, weil durch das Lissabon-Urteil verfassungsrechtlich sichergestellt wurde, dass für Deutschland das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und die Angriffskriegsverbote aus Art. 26 GG und aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta über jeglichen Vorschriften des EU-Rechts zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) stehen. Die Äußerungen des ehemaligen Bundespräsidenten in Afghanistan zeigen, dass er die Ergebnisse des Lissabon-Urteil offenbar noch nicht vollständig realisiert hat, oder dass sie ihm vielleicht teilweise nicht gefallen. Er hat aber dort niemandem ausdrücklich den Krieg erklärt, und auch nicht ausdrücklich zu einem solchen Krieg in einem ganz konkreten Fall aufgerufen. Falls er sich mit seinen Äußerungen in Afghanistan, so unerträglich sie für viele grundgesetztreue Menschen in Deutschland auch sein mögen, überhaupt strafbar gemacht hat, dann am ehesten in Zusammenhang mit seinem Eid, da er nach Art. 56 GG ausdrücklich auf das Grundgesetz geschworen hat. Deshalb wäre es viel logischer gewesen, wenn er die Immunität nicht aufgegeben hätte. Was also könnte noch gewichtiger gewesen sein ?

Dafür lohnt es sich, seine Rede vom 14.05.2010 vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich des Festaktes zur Verabschiedung des alten und zur Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts anzusehen.
In seiner Rede hat Köhler damals für den „Euro-Stabilisierungsmechanismus“ geworben. Zu dem Zeitpunkt lag der deutsche Gesetzentwurf dafür vom 11.05. 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1685) erst seit drei Tagen vor. Am 21.05.2010 wurde er von Bundestag und Bundesrat in einer schwindelerregenden Geschwindigkeit beschlossen. Laut der Rede des Abgeordneten Dr. Jürgen Trittin ohne, dass den Abgeordneten der Text zu dem „Stabilisierungsmechanismus“, dem sie mit dem Gesetz blanko zugestimmt haben, vorgelegen hätte.

Genau dieses Gesetz soll dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erstmals die Möglichkeit geben, auf eu-rechtlicher Grundlage Kreditauflagen zu machen, und damit aller Voraussicht nach mit eu-rechtlichem Rang.
Normalerweise ist IWF-Recht ganz normales Völkerrecht und damit gleichrangig mit den meisten anderen internationalen Verträgen.
Die meisten völkerrechtlichen Verträge stehen über den nationalen Gesetzen (Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK), aber unterhalb aller nationalen Verfassungen und auch unterhalb der zum „ius cogens“ gehörenden internationalen Verträge (Uno-Charta, Menschenrechte der Uno und humanitäres Kriegsvölkerrecht) und unterhalb des nicht zur GASP gehörenden EU-Rechts.

Der Ranganspruch des EU-Rechts steht in Konkurrenz zu dem der höchsten Verträge der Uno (Art. 103 Uno-Charta, Art. 28 AEMR, Art. 1 EUV, Art. 51 EUV, Erklärung 17 zum Lissabon-Vertrag).

Wenn nun IWF-Kreditauflagen mit eu-rechtlichem Rang transportiert werden sollen, dann fordert das die Fähigkeit der Menschenrechte der Uno, der Umsetzung dieser Kreditauflagen Grenzen zu setzen, heraus. Und auch die Grundrechte der Verfassungen anderer Euro-Mitgliedsstaaten, in denen die Grundrechte nicht klar über dem EU-Recht stehen, wie am deutlichsten in Irland.

Am 14.05.2010 hat der damalige Bundespräsident vor dem Bundesverfassungs-gericht für dieses Gesetz, welches dem IWF erhebliche zusätzliche Macht geben würde, geworben. Und er hat auf emotionale Weise Druck ausgeübt, nicht übermäßig durch Urteile in die Aufgaben des Gesetzgebers einzugreifen.

Er hat am 14.05.2010 mitten aus einem Interessenkonflikt heraus gehandelt. Denn Horst Köhler ist in den Jahren 2000 bis 2004 geschäftsführender Direktor des IWF gewesen und ist danach in die immunste Position der gesamten Bundesrepublik Deutschland gewechselt.
Als Bundespräsident hätte er das Gesetz zu Drucksache 17/1685 von sich aus dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen bereits angesichts der Blankett-Ermächtigungen zu einem Stabilisierungsmechanismus, dessen Regelungen den Abgeordneten bis heute nicht vorgelegt wurden. Stattdessen warb er rhetorisch trickreich ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht in einer Einfluss nehmenden Rede für den Mechanismus. Welche Gedanken er dabei auch gehabt haben mag, seine Rede war ganz im Sinne des IWF und der diesem nahe stehenden Bankhäuser und nicht im Sinne des Grundgesetzes.

Die Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010 weist ihm genau diesen Interessenkonflikt nach. Und sie beleuchtet einige der schwersten Menschenrechtsverletzungen des IWF insbesondere hinsichtlich des Welthungers. Laut einem offiziellen Dokument der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2001, welches in der Klage zitiert wird, sind die Kreditauflagen von IWF und Weltbank Haupthindernis Nr. 2 für das Recht auf Nahrung in der Welt, noch vor der Biotechnologie und vor allen gegenwärtigen Kriegen zusammen. Und die Klage zitiert Beispiele, in denen der IWF aktiv bzw. passiv den Hunger im Niger und in Brasilien verschärft hat, und welche zumindest teilweise zeitlich in die Amtszeit Köhlers fallen, sodass man sich fragen muss, was er davon damals hätte verhindern können.

Die Kreditauflagen des Internationalen Währungsfonds haben also weit mehr an Toten gefordert als der Afghanistankrieg. Das ist ein Grund zu gehen.

Rücktritte ebenso wie das Wegloben von Politikern sind ein psychologischer Mechanismus, um bestimmte Themen aus der öffentlichen Wahrnehmung zu entfernen. Oft werden dazu kleinere, schonendere, Skandale vorgeschoben.
Manchmal gibt es dazu auch Absprachen, als Gegenleistung für den Rücktritt Themen nicht mehr zu behandeln.

Man darf gespannt sein, wer da mit wem Absprachen getroffen haben mag, und was in der nächsten Zeit noch alles über den IWF und dessen Einfluss auf die Entwicklung der Krise herauskommen wird.


Quellen

Bundeshorst-Blog
http://bundeshorst.wordpress.com/

Rede des Bundespräsidenten vom 14.05.2010
http://www.bundespraesident.de/Reden-und-Interviews-,11057.663872/Das-Bundesverfassungsgericht-i.htm?global.back=/-%2c11057%2c0/Reden-und-Interviews.htm%3flink%3dbpr_liste

Verfassungsbeschwerde mit Quellennachweisen zum IWF
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus

Videostellungnahme zur Verfassungsbeschwerde
http://www.youtube.com/watch?v=Dc2mI99lsoM&feature=player_embedded

Blogeintrag zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/05/burgerrechtlerin-legt.html

Rücktrittsrede des Bundespräsidenten
http://www.youtube.com/watch?v=VJ2D8UWwYVY&feature=player_embedded

Human rights activist files constitutional complaint against speculation support mechanism and against supranationalization of IMF conditions

Sarah Luzia Hassel-Reusing 30.05.2010 (englisch) (file number of the national Parliament 17/1685)

At the 29.05.2010, the human rights activist Sarah Luzia Hassel-Reusing has filed a constitutional complaint against the law, which calls itself "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (law on state guarantees within the framework of a European stability mechanism, file number of the national Parliament 17/1685).

The law supports the speculation, instead of slowing it down, because it promises the creditors of the other euro member states, that they will, at the cost of the tax payers, get back more of their credit claims, than they would get otherwise in the case of a national bankruptcy. This fund supports massively the power of the creditors in comparison with the inhabitants of the of the debitor coun-try. It is just not an act of solidarity with the population of the other states, which have just got into solvency difficulties because of over-sized bank preservation funds, but with their creditors, again a huge subventionism with tax payer money for the banks, at the cost of the the social, of the real economy, and even of the ability to work of the states.

The law, in addition to that, contains it its §1 Abs. 1 S. 2 a carte blanche – agreement for the creation of a system, which would be by far more dangerous and painful for the people in the euro zone and in the EU, than a national bankruptcy alone could ever be:
It is planned, to transport credit conditions of the International Monetary Fund (IMF) to the victim countries with the rank of the EU secondary law.




In this month, the President of Ecuador has publicly announced, that he will write a letter to the Prime Minister of Greece, to explain, how the programs of the IMF have aggravated the crises and have destroyed the economical existence of many people.

Many states especially at Latin America are trying today to escape from the IMF credits, because there is world-wide no other legal creditor with such brutal credit terms.

Now this law wants to give its carte blanche – agreement to install a mechanism at the EU secondary law level, in which the EU Commission and the IMF together are determinating the conditions for the emergency credits, and this expressively with a rigidity, as it is usual nowhere else than with IMF conditions.
Even the treaties, which the existence of the IMF is based on, do not have any higher rank than most other international treaties. Clearly below all national constitutions, below the UN Charter, below the human rights of the UN, and below the international humanitarian law.

Since the EU wants, with the Lisbon Treaty, to put its law completely above the human rights of the UN, the concept of transporting IMF credit conditions with the rank of EU secondary law is an obvious attack against the ability of the universal human rights of the UN to limit the implementation of the IMF credit conditions for the euro zone respectively for the EU member countries.

Ireland is affected even harder, because art. 29 Abs. 4 Nr. 10 of the Irish constitution puts all EU law above the Irish constitution itself, so that Ireland has nearly no protective mechanisms at all against IMF conditions with EU secondary rank – except for possibly leaving the EU.

The IMF may be an independent international organization and as such have the right to draft its conditions independently of the human rights. But that these conditions are implemented even as far as they trample over the limit, which the the national constitutions and the indivisible human rights of the UN are setting, is illegal. According to the view of the plaintiff, it won't take long any more, until in many countries consequences, in terms of liabiliy and of criminal law, will be put through to punish the disregard of the preeminence of the basic rights and of the universal human rights (belonging to the „ius cogens“) above the IMF law.

At Niger, the IMF has prohibited the building of sufficient food reserves, and even amidst the huge starvation catastrophy, the IMF has lobbied against the distribution of millet food aid of the United Nations and of NGOs.

At Brazil, the IMF has not accepted a provisional debt moratorium, so that the Brazilian „fome zero“ program could only get hundred thousands instead of millions out of starvation.

In the 1980ies, cuts into food subventions, ordered by the IMF, have caused hunger riots at Bolivia, Jordan, and Venezuela.

According to a publication of the United Nations on the human right to food (art. 11 UN Social Pact), the credit conditions of IMF and World Bank together are the second-biggest cause world-wide for the hunger, by far more than biotechnology, and also by far more than all wars world-wide together.
In 2005, more than 100.000,- people per day have died of starvation, obviously a significant part of them because of the IMF. These numbers remind of homicides, but with the difference, that it is directed against the poorest and not against specific nations.

As a result of the Latvian Constitutional Court of the 22.12.2009, the IMF has become, at least for the moment, a bit more modest at Europe, in the way, that the IMF now is in favour of respectively does not violate the minimum wages and the minimum pensions.

The recent IMF conditions in the „memorandum of understanding“ towards Greece and in to „letter of intent“ of Romania, however, show which way the IMF wants:

-significant cuts into the pensions
-significant into the public health insurance
-making the the ababondonment of standard wages easier
-lifting the honorary system of the freelancers
-cuts into the subventions of the real economy (in order to have more money for the banks)
-significant cuts into the wages of the public administration
-drastic reduction of the personnel of the public administration (for Greece replacement of only 1 of 5 retiring officers, for Romania only 1 of 7; even though at Romania the police is scarce already today)

The „memorandum of understanding“ with Greece proves, that the IMF has demanded of Greece already at January, that 10,- billion € of the first support package, which the German Parliament has consented to at the 07.05.2010 (file number 17/1544), have to be spent not for the Greeks of for their debts, but as a start capital for another Greek bank preservation fund. Last week, the self-declared „system relevant“ banking circles have, in harmony with the EU Commission, demanded that all euro member states together pay additional 350,- billions of € into a preventive banking preservation fund, as e. g. Radio Utopie and taz have reported.
The IMF has made exactly this as a condition to Greece already at January. And now the whole connection is getting visible. The new „stabilization mechanism“ would, with a probability close to certainty, also be used to fill up such preventive bank preservation funds, financed by the states, which have to take loans to finance their contribution.

The drastic disconstruction of the personnel of the public administration is on the same line as the Lisbon Treaty (art. 14 TFEU, protocol 26 to the Lisbon Treaty), with the goal to force the states, to have significant parts of their sovereign tasks done by private corporations, up to the de-facto dissolution of the sovereignty of the states, to the degradation of democracy to a facace, to the degradation of law and order to a basis for negotiations.

In addition to that, the IMF is also highly controversial with regard to work the with statistics. Its former employee Davison Budhoo has accused the IMF, that the IMF has intentiously incorrectly analysed data on Trinidad and Tobago, in order to just give the false impression to the country, that it had a crisis, in order to put through the conditions expected by the IMF.

Especially spicy is, that Trinidad and Tobago is, according to a Canadian study, one of the countries, in which the IMF has put through the privatization of parts of the sovereign administration and of the weakening of the civil monopoly on the use of force.

The so-called „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" is the carte blanche – agreement to a „terrible beauty“, which must not be born – in order to preserve for the current and for future generations at Germany and at Europe a life in dignity and an international order, which respects and promotes, to the best of its ability, the sovereignty of the states (art. 2 par. 1 UN Charter) and the chance to fully realize and enjoy the full realization of the universal human rights (art. 28 of the Universal Declaration of Human Rights).

Politicians, who give everything away to self-declared „system relevant“ banks, instead of deconcentrating them, until they are small enough, so that they cannot any more endanger the system of the economy and of the state, politicians, who listen to the mightiest banks and corporations, instead of to the constitutional order and to the universal human rights, do not belong into the Parliament.


V.i.S.d.P:

Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621

Links:

Ankündigung der Verfassungsbeschwerde vom 20.05.2010
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/05/burgerrechtlerin-kundigt.html

Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus

Bilderberg Pressekonferenz im Europaparlament mit Daniel Estulin

Sarah Luzia Hassel-Reusing 3.06.2010







Diese Aufnahmen von der Pressekonferenz der EFD-Fraktion zu Bilderberg werden auch deshalb auf diesem Blog gepostet, weil der "europäische Stabilisierungsmechanismus" für noch verdeckte Ban- kenrettung und Entstaatlichung nicht einfach in Kraft gesetzt werden darf, vor allem nicht, bevor die Öffentlichkeit überhaupt weiß, welche Impulse die Bilderberg-Konferenzen für die Wirtschafts- und Finanzkrise gesetzt haben. Es ist schon auffällig, dass so gezielt gegen Griechenland speku- liert und propagandiert wurde, genau gegen das Land, wo sich die Bilderberger zuletzt getroffen hatten. Komisch, dass ausgerechnet kurz nach der Blankett-Zustimmung im Bundestag zu Drucksache 17/1685 plötzlich überall die Frage debattiert wird, ob es eine spanische Immobilienblase gebe, und das gleichzeitig kurz vor der Bilderberg-Tagung in Spanien. Die Frage, ob und inwieweit bei Bilderberg erörtert oder gar beschlossen wird, Krisen absichtlich zu verschärfen, um damit wirt- schaftliche Interessen gegen die Bevölkerungen und die verfassungsmäßigen Ordnungen der Staaten durchzusetzen, ist auch angesichts der personellen Verbindungen von IWF und Bilderberg dringend klärungsbedürftig. Wie die kanadische Journalistin Naomi Klein enthüllt hat in ihrem Beststeller "Die Schockstrategie", ist in Weltbank-Kreisen schon vor Jahren erörtert worden, Krisen gezielt künstlich zu verschärfen oder gar zu erzeugen, um mehr Kreditauflagen durchsetzen zu können. In diesem Zusammenhang warf der ehemalige IWF-Mitarbeiter Davision Budhoo dem IWF bereits im Jahr 2000 vor, Statistiken von Trinidad und Tobago gefälscht zu haben. Ausgerechnet dieser IWF soll nun
nach und nach Kreditauflagen gegenüber möglichst vielen Euro-Mitgliedsstaaten machen, und damit de-facto in erheblichem Maße mitregieren, und das gem. §1 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zu Drucksache 17/1685 auch noch mit eu-sekundärrechtlich-supranationalem Machtanspruch !

Gedanken zur (Bilderberg-Pressekonferenz von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal)

Links:

neue Verfasungsbeschwerde gegen "europäischen Stabilisierungsmechanismus"
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus

Protestbrief von Davison Budhoo gegen den IWF
http://www.naomiklein.org/files/resources/pdfs/budhoo.pdf