Donnerstag, 24. Juni 2010

Unser Politikblog on IMF policy in June 2010

Sarah Luzia Hassel-Reusing 24.06.2010 EU-NEWS menschenrechts-IMF-Kritik

At June 2010, the chief of the EU Commission, Mr. Jose Manuel Barroso, has considered loudly, that for the case, that the euro stabilization mechanism was not implemented as planned, such a chaos because of too little liquidity at Greece, Spain, or Portugal might develop, that this might make necessary, that the military takes the power in these countries. This sounds like a threat, regarding the fact, that even the Tagesschau reports, that now at June 2010, the protection against wrongful dismissal at Greece is going to be loosened by means of an emergency ordinance of the President, outflanking the parliament (art. 44 of the Greek constitution). Romania has obliged itself at the 05.02.2010 in art. 10 of the „memorandum of understanding“ with the IMF to emergency ordinances. How far isit from the enforcement of unconstitutional and human rights violating IMF conditions to a military dictatorship ?
The human rights activist Sarah Luzia Hassel-Reusing, who had already filed a constitutional complant (file number 2 BvR 1183/10) at Germany at the 29.05.2010 against the law consenting to the euro stabilization mechanism, has filed a petition to the German parliament at the 21.06.2010 to bring forward the public debate.




Quellen Unser Politikblog

Samstag, 5. Juni 2010

neuen Blog mit IWF-Kritik gestartet

Am 04.06.2010 haben die Autoren von "Unser Politikblog" einen neuen Blog speziell für die Kritik rund um den Internationalen Währungsfonds und dessen Menschenrechtsverletzungen gestartet:

http://menschenrechts-imf-kritik.blogspot.com/

Wir rufen unsere Leser und die Bloggerszene auf, uns zahlreiche Hinweise zu schicken zu den Menschenrechtsverstößen und sonstigen Rechtsverstößen des IWF.

Gerade jetzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise, wo er in vielen Staaten, fast global, zu einer Bedrohung vor allem für die Sozialversicherung, die Daseinsvorsorge und den öffentlichen Dienst wird, wird es immer wichtiger, ihm noch wesentlich mehr auf die Finger zu schauen als bisher.

Demnächst mehr zum Internationalen Währungsfonds.

Freitag, 4. Juni 2010

Rücktritt des Bundespräsidenten wegen Verfassungsbeschwerde gegen IWF- Ermächtigungsgesetz ?

(Artikel von Volker Reusing vom 03.06.2010)

Die offizielle Version, Bundespräsident Horst Köhler sei vor allem wegen seiner Äußerungen gegenüber dem Deutschlandfunk vom 22.05.2010 in Afghanistan zu Militäreinsätzen für Wirtschaftsinteressen zurückgetreten, vermag nicht zu überzeugen.

Denn als Bundespräsident hat er eine strafrechtliche Immunität genossen wie kein anderer Mensch in unserem Land. Gerade angesichts eines Aufrufs auf dem Blog „Bundeshorst“, ihn wegen seiner Äußerungen bzgl. Militäreinsätzen und Wirtschaftsinteressen anzuzeigen, wäre es doch wesentlich logischer gewesen, wenn er die Argumente des / der Anzeigeerstatter(s) ignoriert oder zurückgewiesen hätte. Aber genau in der Situation die Immunität aufzugeben, scheint vollkommen unlogisch.
Militärische Missionen für Interessen sind seit dem Lissabonvertrag ganz offiziell in Art. 42 EUV in Verbindung mit der EU-Sicherheitsstrategie ausdrücklich verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat den Mißbrauch dieser Vorschriften im Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 immerhin soweit eingegrenzt, dass diese möglicherweise zwar zur Unterstützung von Staaten, mit denen man gar nicht verbündet ist, verwendbar sind, aber keinesfalls zum Angriffskrieg, weil durch das Lissabon-Urteil verfassungsrechtlich sichergestellt wurde, dass für Deutschland das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und die Angriffskriegsverbote aus Art. 26 GG und aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta über jeglichen Vorschriften des EU-Rechts zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) stehen. Die Äußerungen des ehemaligen Bundespräsidenten in Afghanistan zeigen, dass er die Ergebnisse des Lissabon-Urteil offenbar noch nicht vollständig realisiert hat, oder dass sie ihm vielleicht teilweise nicht gefallen. Er hat aber dort niemandem ausdrücklich den Krieg erklärt, und auch nicht ausdrücklich zu einem solchen Krieg in einem ganz konkreten Fall aufgerufen. Falls er sich mit seinen Äußerungen in Afghanistan, so unerträglich sie für viele grundgesetztreue Menschen in Deutschland auch sein mögen, überhaupt strafbar gemacht hat, dann am ehesten in Zusammenhang mit seinem Eid, da er nach Art. 56 GG ausdrücklich auf das Grundgesetz geschworen hat. Deshalb wäre es viel logischer gewesen, wenn er die Immunität nicht aufgegeben hätte. Was also könnte noch gewichtiger gewesen sein ?

Dafür lohnt es sich, seine Rede vom 14.05.2010 vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich des Festaktes zur Verabschiedung des alten und zur Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts anzusehen.
In seiner Rede hat Köhler damals für den „Euro-Stabilisierungsmechanismus“ geworben. Zu dem Zeitpunkt lag der deutsche Gesetzentwurf dafür vom 11.05. 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1685) erst seit drei Tagen vor. Am 21.05.2010 wurde er von Bundestag und Bundesrat in einer schwindelerregenden Geschwindigkeit beschlossen. Laut der Rede des Abgeordneten Dr. Jürgen Trittin ohne, dass den Abgeordneten der Text zu dem „Stabilisierungsmechanismus“, dem sie mit dem Gesetz blanko zugestimmt haben, vorgelegen hätte.

Genau dieses Gesetz soll dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erstmals die Möglichkeit geben, auf eu-rechtlicher Grundlage Kreditauflagen zu machen, und damit aller Voraussicht nach mit eu-rechtlichem Rang.
Normalerweise ist IWF-Recht ganz normales Völkerrecht und damit gleichrangig mit den meisten anderen internationalen Verträgen.
Die meisten völkerrechtlichen Verträge stehen über den nationalen Gesetzen (Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK), aber unterhalb aller nationalen Verfassungen und auch unterhalb der zum „ius cogens“ gehörenden internationalen Verträge (Uno-Charta, Menschenrechte der Uno und humanitäres Kriegsvölkerrecht) und unterhalb des nicht zur GASP gehörenden EU-Rechts.

Der Ranganspruch des EU-Rechts steht in Konkurrenz zu dem der höchsten Verträge der Uno (Art. 103 Uno-Charta, Art. 28 AEMR, Art. 1 EUV, Art. 51 EUV, Erklärung 17 zum Lissabon-Vertrag).

Wenn nun IWF-Kreditauflagen mit eu-rechtlichem Rang transportiert werden sollen, dann fordert das die Fähigkeit der Menschenrechte der Uno, der Umsetzung dieser Kreditauflagen Grenzen zu setzen, heraus. Und auch die Grundrechte der Verfassungen anderer Euro-Mitgliedsstaaten, in denen die Grundrechte nicht klar über dem EU-Recht stehen, wie am deutlichsten in Irland.

Am 14.05.2010 hat der damalige Bundespräsident vor dem Bundesverfassungs-gericht für dieses Gesetz, welches dem IWF erhebliche zusätzliche Macht geben würde, geworben. Und er hat auf emotionale Weise Druck ausgeübt, nicht übermäßig durch Urteile in die Aufgaben des Gesetzgebers einzugreifen.

Er hat am 14.05.2010 mitten aus einem Interessenkonflikt heraus gehandelt. Denn Horst Köhler ist in den Jahren 2000 bis 2004 geschäftsführender Direktor des IWF gewesen und ist danach in die immunste Position der gesamten Bundesrepublik Deutschland gewechselt.
Als Bundespräsident hätte er das Gesetz zu Drucksache 17/1685 von sich aus dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen bereits angesichts der Blankett-Ermächtigungen zu einem Stabilisierungsmechanismus, dessen Regelungen den Abgeordneten bis heute nicht vorgelegt wurden. Stattdessen warb er rhetorisch trickreich ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht in einer Einfluss nehmenden Rede für den Mechanismus. Welche Gedanken er dabei auch gehabt haben mag, seine Rede war ganz im Sinne des IWF und der diesem nahe stehenden Bankhäuser und nicht im Sinne des Grundgesetzes.

Die Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010 weist ihm genau diesen Interessenkonflikt nach. Und sie beleuchtet einige der schwersten Menschenrechtsverletzungen des IWF insbesondere hinsichtlich des Welthungers. Laut einem offiziellen Dokument der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2001, welches in der Klage zitiert wird, sind die Kreditauflagen von IWF und Weltbank Haupthindernis Nr. 2 für das Recht auf Nahrung in der Welt, noch vor der Biotechnologie und vor allen gegenwärtigen Kriegen zusammen. Und die Klage zitiert Beispiele, in denen der IWF aktiv bzw. passiv den Hunger im Niger und in Brasilien verschärft hat, und welche zumindest teilweise zeitlich in die Amtszeit Köhlers fallen, sodass man sich fragen muss, was er davon damals hätte verhindern können.

Die Kreditauflagen des Internationalen Währungsfonds haben also weit mehr an Toten gefordert als der Afghanistankrieg. Das ist ein Grund zu gehen.

Rücktritte ebenso wie das Wegloben von Politikern sind ein psychologischer Mechanismus, um bestimmte Themen aus der öffentlichen Wahrnehmung zu entfernen. Oft werden dazu kleinere, schonendere, Skandale vorgeschoben.
Manchmal gibt es dazu auch Absprachen, als Gegenleistung für den Rücktritt Themen nicht mehr zu behandeln.

Man darf gespannt sein, wer da mit wem Absprachen getroffen haben mag, und was in der nächsten Zeit noch alles über den IWF und dessen Einfluss auf die Entwicklung der Krise herauskommen wird.


Quellen

Bundeshorst-Blog
http://bundeshorst.wordpress.com/

Rede des Bundespräsidenten vom 14.05.2010
http://www.bundespraesident.de/Reden-und-Interviews-,11057.663872/Das-Bundesverfassungsgericht-i.htm?global.back=/-%2c11057%2c0/Reden-und-Interviews.htm%3flink%3dbpr_liste

Verfassungsbeschwerde mit Quellennachweisen zum IWF
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus

Videostellungnahme zur Verfassungsbeschwerde
http://www.youtube.com/watch?v=Dc2mI99lsoM&feature=player_embedded

Blogeintrag zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/05/burgerrechtlerin-legt.html

Rücktrittsrede des Bundespräsidenten
http://www.youtube.com/watch?v=VJ2D8UWwYVY&feature=player_embedded

Human rights activist files constitutional complaint against speculation support mechanism and against supranationalization of IMF conditions

Sarah Luzia Hassel-Reusing 30.05.2010 (englisch) (file number of the national Parliament 17/1685)

At the 29.05.2010, the human rights activist Sarah Luzia Hassel-Reusing has filed a constitutional complaint against the law, which calls itself "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (law on state guarantees within the framework of a European stability mechanism, file number of the national Parliament 17/1685).

The law supports the speculation, instead of slowing it down, because it promises the creditors of the other euro member states, that they will, at the cost of the tax payers, get back more of their credit claims, than they would get otherwise in the case of a national bankruptcy. This fund supports massively the power of the creditors in comparison with the inhabitants of the of the debitor coun-try. It is just not an act of solidarity with the population of the other states, which have just got into solvency difficulties because of over-sized bank preservation funds, but with their creditors, again a huge subventionism with tax payer money for the banks, at the cost of the the social, of the real economy, and even of the ability to work of the states.

The law, in addition to that, contains it its §1 Abs. 1 S. 2 a carte blanche – agreement for the creation of a system, which would be by far more dangerous and painful for the people in the euro zone and in the EU, than a national bankruptcy alone could ever be:
It is planned, to transport credit conditions of the International Monetary Fund (IMF) to the victim countries with the rank of the EU secondary law.




In this month, the President of Ecuador has publicly announced, that he will write a letter to the Prime Minister of Greece, to explain, how the programs of the IMF have aggravated the crises and have destroyed the economical existence of many people.

Many states especially at Latin America are trying today to escape from the IMF credits, because there is world-wide no other legal creditor with such brutal credit terms.

Now this law wants to give its carte blanche – agreement to install a mechanism at the EU secondary law level, in which the EU Commission and the IMF together are determinating the conditions for the emergency credits, and this expressively with a rigidity, as it is usual nowhere else than with IMF conditions.
Even the treaties, which the existence of the IMF is based on, do not have any higher rank than most other international treaties. Clearly below all national constitutions, below the UN Charter, below the human rights of the UN, and below the international humanitarian law.

Since the EU wants, with the Lisbon Treaty, to put its law completely above the human rights of the UN, the concept of transporting IMF credit conditions with the rank of EU secondary law is an obvious attack against the ability of the universal human rights of the UN to limit the implementation of the IMF credit conditions for the euro zone respectively for the EU member countries.

Ireland is affected even harder, because art. 29 Abs. 4 Nr. 10 of the Irish constitution puts all EU law above the Irish constitution itself, so that Ireland has nearly no protective mechanisms at all against IMF conditions with EU secondary rank – except for possibly leaving the EU.

The IMF may be an independent international organization and as such have the right to draft its conditions independently of the human rights. But that these conditions are implemented even as far as they trample over the limit, which the the national constitutions and the indivisible human rights of the UN are setting, is illegal. According to the view of the plaintiff, it won't take long any more, until in many countries consequences, in terms of liabiliy and of criminal law, will be put through to punish the disregard of the preeminence of the basic rights and of the universal human rights (belonging to the „ius cogens“) above the IMF law.

At Niger, the IMF has prohibited the building of sufficient food reserves, and even amidst the huge starvation catastrophy, the IMF has lobbied against the distribution of millet food aid of the United Nations and of NGOs.

At Brazil, the IMF has not accepted a provisional debt moratorium, so that the Brazilian „fome zero“ program could only get hundred thousands instead of millions out of starvation.

In the 1980ies, cuts into food subventions, ordered by the IMF, have caused hunger riots at Bolivia, Jordan, and Venezuela.

According to a publication of the United Nations on the human right to food (art. 11 UN Social Pact), the credit conditions of IMF and World Bank together are the second-biggest cause world-wide for the hunger, by far more than biotechnology, and also by far more than all wars world-wide together.
In 2005, more than 100.000,- people per day have died of starvation, obviously a significant part of them because of the IMF. These numbers remind of homicides, but with the difference, that it is directed against the poorest and not against specific nations.

As a result of the Latvian Constitutional Court of the 22.12.2009, the IMF has become, at least for the moment, a bit more modest at Europe, in the way, that the IMF now is in favour of respectively does not violate the minimum wages and the minimum pensions.

The recent IMF conditions in the „memorandum of understanding“ towards Greece and in to „letter of intent“ of Romania, however, show which way the IMF wants:

-significant cuts into the pensions
-significant into the public health insurance
-making the the ababondonment of standard wages easier
-lifting the honorary system of the freelancers
-cuts into the subventions of the real economy (in order to have more money for the banks)
-significant cuts into the wages of the public administration
-drastic reduction of the personnel of the public administration (for Greece replacement of only 1 of 5 retiring officers, for Romania only 1 of 7; even though at Romania the police is scarce already today)

The „memorandum of understanding“ with Greece proves, that the IMF has demanded of Greece already at January, that 10,- billion € of the first support package, which the German Parliament has consented to at the 07.05.2010 (file number 17/1544), have to be spent not for the Greeks of for their debts, but as a start capital for another Greek bank preservation fund. Last week, the self-declared „system relevant“ banking circles have, in harmony with the EU Commission, demanded that all euro member states together pay additional 350,- billions of € into a preventive banking preservation fund, as e. g. Radio Utopie and taz have reported.
The IMF has made exactly this as a condition to Greece already at January. And now the whole connection is getting visible. The new „stabilization mechanism“ would, with a probability close to certainty, also be used to fill up such preventive bank preservation funds, financed by the states, which have to take loans to finance their contribution.

The drastic disconstruction of the personnel of the public administration is on the same line as the Lisbon Treaty (art. 14 TFEU, protocol 26 to the Lisbon Treaty), with the goal to force the states, to have significant parts of their sovereign tasks done by private corporations, up to the de-facto dissolution of the sovereignty of the states, to the degradation of democracy to a facace, to the degradation of law and order to a basis for negotiations.

In addition to that, the IMF is also highly controversial with regard to work the with statistics. Its former employee Davison Budhoo has accused the IMF, that the IMF has intentiously incorrectly analysed data on Trinidad and Tobago, in order to just give the false impression to the country, that it had a crisis, in order to put through the conditions expected by the IMF.

Especially spicy is, that Trinidad and Tobago is, according to a Canadian study, one of the countries, in which the IMF has put through the privatization of parts of the sovereign administration and of the weakening of the civil monopoly on the use of force.

The so-called „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" is the carte blanche – agreement to a „terrible beauty“, which must not be born – in order to preserve for the current and for future generations at Germany and at Europe a life in dignity and an international order, which respects and promotes, to the best of its ability, the sovereignty of the states (art. 2 par. 1 UN Charter) and the chance to fully realize and enjoy the full realization of the universal human rights (art. 28 of the Universal Declaration of Human Rights).

Politicians, who give everything away to self-declared „system relevant“ banks, instead of deconcentrating them, until they are small enough, so that they cannot any more endanger the system of the economy and of the state, politicians, who listen to the mightiest banks and corporations, instead of to the constitutional order and to the universal human rights, do not belong into the Parliament.


V.i.S.d.P:

Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621

Links:

Ankündigung der Verfassungsbeschwerde vom 20.05.2010
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/05/burgerrechtlerin-kundigt.html

Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus

Bilderberg Pressekonferenz im Europaparlament mit Daniel Estulin

Sarah Luzia Hassel-Reusing 3.06.2010







Diese Aufnahmen von der Pressekonferenz der EFD-Fraktion zu Bilderberg werden auch deshalb auf diesem Blog gepostet, weil der "europäische Stabilisierungsmechanismus" für noch verdeckte Ban- kenrettung und Entstaatlichung nicht einfach in Kraft gesetzt werden darf, vor allem nicht, bevor die Öffentlichkeit überhaupt weiß, welche Impulse die Bilderberg-Konferenzen für die Wirtschafts- und Finanzkrise gesetzt haben. Es ist schon auffällig, dass so gezielt gegen Griechenland speku- liert und propagandiert wurde, genau gegen das Land, wo sich die Bilderberger zuletzt getroffen hatten. Komisch, dass ausgerechnet kurz nach der Blankett-Zustimmung im Bundestag zu Drucksache 17/1685 plötzlich überall die Frage debattiert wird, ob es eine spanische Immobilienblase gebe, und das gleichzeitig kurz vor der Bilderberg-Tagung in Spanien. Die Frage, ob und inwieweit bei Bilderberg erörtert oder gar beschlossen wird, Krisen absichtlich zu verschärfen, um damit wirt- schaftliche Interessen gegen die Bevölkerungen und die verfassungsmäßigen Ordnungen der Staaten durchzusetzen, ist auch angesichts der personellen Verbindungen von IWF und Bilderberg dringend klärungsbedürftig. Wie die kanadische Journalistin Naomi Klein enthüllt hat in ihrem Beststeller "Die Schockstrategie", ist in Weltbank-Kreisen schon vor Jahren erörtert worden, Krisen gezielt künstlich zu verschärfen oder gar zu erzeugen, um mehr Kreditauflagen durchsetzen zu können. In diesem Zusammenhang warf der ehemalige IWF-Mitarbeiter Davision Budhoo dem IWF bereits im Jahr 2000 vor, Statistiken von Trinidad und Tobago gefälscht zu haben. Ausgerechnet dieser IWF soll nun
nach und nach Kreditauflagen gegenüber möglichst vielen Euro-Mitgliedsstaaten machen, und damit de-facto in erheblichem Maße mitregieren, und das gem. §1 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zu Drucksache 17/1685 auch noch mit eu-sekundärrechtlich-supranationalem Machtanspruch !

Gedanken zur (Bilderberg-Pressekonferenz von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal)

Links:

neue Verfasungsbeschwerde gegen "europäischen Stabilisierungsmechanismus"
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus

Protestbrief von Davison Budhoo gegen den IWF
http://www.naomiklein.org/files/resources/pdfs/budhoo.pdf

Der Präsident der Republik tritt zurück

Von Daniel Neun |Radio Utopie 31.Mai 2010

Bundespräsident Horst Köhler tritt mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Zur Begründung seines Rücktritts erklärte Köhler, dies geschehe “aus mangelndem Respekt gegenüber seinem Amt”, allerdings nicht von ihm, sondern von anderen. Köhler war unter anderem wegen Verfassungsbruch strafrechtlich angezeigt worden, nachdem er nach einem Truppenbesuch an der Front in Afghanistan einen Krieg Deutschlands aus wirtschaftlichen Motiven ins Gespräch gebracht hatte.

Der ehemalige Präsident des Internationalen Währungsfonds war vor seiner ersten Wahl von der heutigen CDU-Kanzlerin und damaligen Oppositionsführerin Angela Merkel, FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle und dem damaligen CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber nach langer, peinlicher Suche im März 2004 als Notlösung für das Amt des Bundespräsidenten präsentiert worden

Nun wird zu einer neuen Bundesversammlung eingeladen werden müssen. Die Regierung Merkel-Westerwelle von CDU, CSU und FDP steht vor dem Zusammenbruch. Die Berliner Republik kommt in Bewegung.



Bürgerrechtlerin legt Verfassungsbeschwerde ein gegen Spekulationsförderungsmechanismus und gegen Supranationalisierung von IWF-Auflagen

(Bundestagsdrucksache 17/1685)
von Sarah Luzia Hassel-Reusing, 30.05.2010

Am 29.05.2010 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen das Gesetz, welches sich selbst "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" nennt (Drucksache 17/1685).

Das Gesetz fördert die Spekulation, anstatt sie zu bremsen, weil es den Gläubigern der anderen Euro-Mitgliedsstaaten verspricht, dass sie auf Steuerzahlerkosten mehr von ihren Forderungen gegenüber den jeweiligen Staaten erhalten werden, als dies bei einem Staatsbankrott sonst der Fall wäre. Dieser Fonds stärkt massiv die Machtposition der Gläubiger gegenüber den Einwohnern des Schuldnerstaates. Es handelt sich gerade nicht um einen Akt der Solidarität mit der Bevölkerung in den anderen Staaten, welche meist überhaupt erst durch völlig überdimensionierte nationale Bankenrettungsfonds in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, sondern zu Gunsten von deren Gläubigern, also schon wieder um eine gigantische Bankensubventionierung aus Steuergeldern zu Lasten des Sozialen, der Realwirtschaft und selbst der Funktionsfähigkeit der Staaten.

Das Gesetz enthält jedoch darüber hinaus in seinem §1 Abs. 1 S. 2 eine Blanko-Zustimmung für die Schaffung eines Systems, welches weit gefährlicher und schmerzhafter für die Menschen in der Euro-Zone und in der EU wäre, als ein Staatsbankrott allein es jemals sein könnte: Es ist vorgesehen, Kreditauflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit dem Rang von EU-Sekundärrecht zu den Opferländern zu transportieren.




Erst noch in diesem Monat hat der Präsident von Ecuador öffentlich angekündigt, einen Brief an den griechischen Staatschef zu schreiben, und darin darzulegen, wie die Programme des IWF Krisen verschlimmert und die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen vernichtet haben.

Zahlreiche Staaten vor allem Lateinamerikas versuchen heute, den IWF-Krediten zu entkommen, weil es weltweit so gut wie keinen anderen legalen Gläubiger mit derart brutalen Kreditauflagen gibt.

Nun will dieses Gesetz seine Blankett-Zustimmung dazu erteilen, auf eu-sekundärrechtlicher Ebene einen Mechanismus installieren, in welchem die EU-Kommission und der IWF gemeinsam die Auflagen für die Notfallkredite bestimmen, und zwar ausdrücklich mit einer Strenge, wie sie sonst bei IWF-Auflagen üblich ist.
Selbst die Verträge, auf denen Existenz des IWF beruht, haben nicht mehr als den Rang der meisten anderen völkerrechtlichen Verträge auch. Klar unterhalb aller nationalen Verfassungen, der Uno-Charta, der Menschenrechte der Uno und des humanitären Kriegsvölkerrechts.

Da die EU aber spätestens seit dem Lissabon-Vertrag ihr Recht komplett über die Menschenrechte der Uno stellen will, ist die Absicht, IWF-Kreditauflagen nun mit eu-sekundärrechtlichem Rang zu transportieren, ein klarer Angriff auf die Fähigkeit der universellen Menschenrechte der Uno, den IWF-Kreditauflagen in den Staaten der Euro-Zone bzw. der EU Grenzen zu setzen.

Noch härter wäre Irland betroffen, welches nach Art. 29 Abs. 4 Nr. 10 sämtliches EU-Recht sogar über seine eigene Verfassung stellt, und welches daher so gut wie keine Schutzmechanismen gegen IWF-Auflagen mit eu-sekundärrechtlichem Rang hätte – außer vielleicht noch einem EU-Austritt.

Der IWF mag als eigenständige internationale Organisation berechtigt sein, seine Auflagen unabhängig von den Menschenrechten zu formulieren. Dass diese Auflagen in vielen Staaten aber auch insoweit umgesetzt werden, wie sie über die Grenze dessen hinwegtrampeln, was nach den nationalen Verfassungen und nach den unteilbaren universellen Menschenrechten der Vereinten Nationen erlaubt ist, ist rechtswidrig. Es wird in zahlreichen Staaten nach Auffassung der Klägerin auch nicht mehr lange dauern, bis auch haftungs- und strafrechtlich die Mißachtung des Vorrangs der Grundrechte und der zum „ius cogens“ gehörenden universellen Menschenrechte vor dem IWF-Recht geahndet werden wird.

Im Niger hat der IWF den Aufbau ausreichender Nahrungsmittelreserven untersagt und selbst mitten in der Hungersnot sich gegen die Verteilung von Hirsehilfslieferungen der Vereinten Nationen und von NGOs eingesetzt.

In Brasilien hat er eine vorübergehende Aussetzung des Schuldendienstes abgelehnt, sodass das brasilianische „Fome Zero“ - Programm nur Hunderttausende statt Millionen aus dem Hunger holen konnte.

In den 1980er Jahren sorgten vom IWF befohlene Kürzungen von Nahrungsmittel- subventionen für Hungerunruhen in Bolivien, Jordanien und Venezuela.

Nach einer Veröffentlichung der Vereinten Nationen zum Menschenrecht auf Nahrung (Art. 11 Uno-Sozialpakt) sind die Kreditauflagen von IWF und Weltbank zusammen der zweitgrößte Grund für den Hunger in der Welt, deutlich vor der Biotechnologie und vor allen Kriegen in der Welt zusammen.
In 2005 sind weltweit täglich 100.000,- Menschen verhungert, davon offensicht- lich ein erheblicher Teil durch den IWF. Das sind Größenordnungen, die an Völkermorde erinnern, allerdings mit dem Unterschied, dass es sich hier gegen die Ärmsten und nicht gegen bestimmte Völker richtet.

Nach einem Urteil des lettischen Verfassungsgerichts vom 22.12.2009 hat der IWF sich zumindest in Europa erst einmal in der Weise gemäßigt, dass er zumindest momentan Mindestlöhne und Mindestrenten in Europa befürwortet bzw. unangetastet lässt.

Die aktuellen IWF-Forderungen im „memorandum of understanding“ gegenüber Griechenland und im „letter of intent“ von Rumänien zeigen jedoch, wo er hin will:

-deutliche Kürzungen der Renten
-deutliche Kürzungen in der gesetzl. Krankenversicherung
-Erleichterung des Verzichts auf Tariflöhne
-Aufhebung von Honorarordnungen für Freiberufler
-Kürzungen der Subventionen für die Realwirtschaft (damit mehr Geld für die Banken da ist)
-deutliche Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst
-drastische Personalreduzierung im öffentlichen Dienst (für Griechenland nur noch 1 neuer Beamter für 5 ausscheidende, in Rumänien nur noch 1 für 7; obwohl in Rumänien die Polizei schon heute knapp ist)

Wie das „memorandum of understanding“ mit Griechenland beweist, hat der IWF gegenüber Griechenland bereits im Januar gefordert, dass 10,- Milliarden € von dem ersten Hilfspaket, welchem Bundestag und Bundesrat am 07.05.2010 zugestimmt hatten (Drucksache 17/1544), nicht etwa für die Griechen oder deren Schulden, sondern als Startkapital für noch einen weiteren griechischen Bankenrettungsfonds zu verwenden. Vergangene Woche haben die selbsternann-
ten „systemrelevanten“ Bankenkreise im Einklang mit der EU-Kommission gefor-dert, wie z. B. Radio Utopie und die taz gemeldet, dass alle Euro-Mitgliedsstaaten noch einmal zusätzlich zusammen 350,- Milliarden € für präventive Bankenrettungsfonds einzahlen sollen. Genau das hat der IWF Griechenland schon im Januar zur Auflage gemacht. Und jetzt wird erst der ganze Zusammenhang sichtbar. Der neue „Stabilisierungsmechanismus“ würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch zur Auffüllung solcher präventiver Bankenrettungsfonds auf Pump verwendet.

Der drastische Personalabbau im öffentlichen Dienst liegt auf der gleichen Linie wie der Lissabon-Vertrag (Art. 14 AEUV, Protokoll 26 zum Lissabon-Vertrag), die Staaten zu zwingen, erhebliche Teile ihrer hoheitlichen Aufgaben von privaten Konzernen ausführen zu lassen, bis hin zur de-facto Auflösung der Souveränität der Staaten, zur Degradierung der Demokratie zur bloßen Fassade, zur Degradierung von Recht und Gesetz zur bloßen Verhandlungsbasis.

Darüber hinaus ist der IWF auch im Umgang mit Statistiken höchst umstritten. Sein ehemaliger Mitarbeiter Davison Budhoo warf ihm vor, Daten zu Trinidad und Tobago absichtlich falsch ausgewertet zu haben, um dem Land überhaupt erst einzureden, es hätte eine Krise, und um so die vom IWF gewünschten Auflagen durchsetzen zu können.

Besonders pikant ist, dass Trinidad und Tobago laut einer kanadischen Studie eines der Länder ist, in welchen der IWF die Privatisierung von Teilen der hoheitlichen Verwaltung und damit eine Aufweichung des zivilen Gewaltmonopols durchsetzen konnte.

Das sogenannte „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" ist die Blankett-Zustimmung zu einer „schrecklichen Schönheit“, die nicht geboren werden darf – damit auch die gegenwärtige und zukünftige Generationen in Deutschland und Europa weiterhin ein Leben in Würde und eine internationale Ordnung, welche die Souveränität der Staaten (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) und die Chance auf die volle Verwirklichung der universellen Menschenrechte (Art. 28 Allgem. Erklärung der Menschenrechte) nach Kräften respektiert, schützt und fördert, erleben und genießen können.

Politiker, die selbsternannten „systemrelevanten“ Banken alles hinterher werfen, anstatt diese Banken zu entflechten, bis sie klein genug sind, das Wirtschafts- und Staatssystem nicht mehr zu gefährden, Politiker, welche mehr auf die mäch- tigsten Bankiers und Konzerne hören, als auf die verfassungsmäßige Ordnung und auf die universellen Menschenrechte, gehören nicht ins Parlament.


V.i.S.d.P:

Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621

Links:

Ankündigung der Verfassungsbeschwerde vom 20.05.2010
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/05/burgerrechtlerin-kundigt.html

Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/euro-stabilisierungsmechanismus